Safe Harbour: Unternehmen müssen Antrag auf Genehmigung stellen

Zeger: Bei Datenschutzbehörde unverzüglich Antrag zu stellen - Zahl von bis zu 4.000 betroffenen Unternehmen in Österreich realistisch

Für Nutzer hat das Ende von Safe Harbour kaum Auswirkungen. Doch besonders heimische Unternehmen stehen jetzt unter Zugzwang - sofern sie ihre Daten in die USA übermitteln. Diese müssen bei der österreichischen Datenschutzbehörde "unverzüglich einen Antrag auf Genehmigung des Datenverkehrs stellen". Darauf machte am Samstag Hans Zeger von der ARGE Daten im ORF-Radio aufmerksam.

Dieser Antrag werde genehmigt, wenn man andere Garantien vorweisen könne. "Das können zum Beispiel die EU-Standardvertragsklauseln sein, das könnte auch die Zustimmung der Einzelnen sein", so Zeger im Ö1-"Mittagsjournal": "Das könnten aber auch eigene Verträge sein, die eben den österreichischen Datenschutz- oder Datensicherheitsniveaus entsprechen."

Datenaustauch in die USA ist Alltag

Die Zahl von bis zu 4.000 betroffenen Unternehmen in Österreich hält Zeger dem Bericht zufolge für realistisch, denn es gebe hierzulande viele Firmen, die Tochter eines amerikanischen Konzerns sind, und weil zahlreiche Betriebe regelmäßigen Datenaustausch mit anderen Unternehmen in den USA haben. Als Beispiele nennt Zeger "Hotelketten, Fluglinien, Reisebüros, Internet Service Provider, Telekom-Unternehmen" bis zu "Versandhändlern".

Der Jurist Christoph Grabenwarter von der Wirtschaftsuniversität Wien plädiert dafür, ein Musterverfahren in Österreich durchzuführen: "Wir haben in Österreich sehr gute, sehr spezialisierte Datenschutzbehörden - und ich denke, bevor man jetzt selber sein eigenes Konzept strickt, sollte man in einem Musterverfahren klären, was die Konsequenzen für Unternehmen sind, die Daten in andere Staaten, Staaten außerhalb der EU schicken und dort speichern", meinte der Vize-Leiter des Instituts für Europarecht und Internationales Recht an der WU Wien im Radio.

Demgegenüber rät Rechtsanwalt Nicolas Raschauer derzeit Firmen eher dazu, das Thema vorsichtig anzugehen. "Einerseits im Hinblick darauf: Darf ich nach den bestehenden Richtlinien im Konzern etwa Daten nach Amerika übermitteln? Und wenn ich mir da nicht sicher bin, einfach den ganzen Prozess noch einmal aufschnüren", so der Advokat aus der Kanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati. Und weiter: "Muss ich nicht die Einwilligung der Betroffenen einholen? Gibt es vielleicht Möglichkeiten der Datenschutzbehörde, in einen Diskussionsprozess einzutreten, damit hier einfach keine Verletzungen von Rechten Betroffener stattfinden?"

(APA/Red. )

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