"Das Strafrecht hat noch nie eine Abtreibung verhindert"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Seit 40 Jahren gilt in Österreich die Fristenlösung - und steht seither in der Kritik. Diskriminierend, nennen sie einige, überflüssig, finden andere. Einig sind sich die Experten im Ruf nach Veränderung.

Wien. Es ist ein Thema, das Österreich seit 40 Jahren bewegt: die Fristenlösung. Nicht verwunderlich also, dass beim „Rechtspanorama am Juridicum“ in der Vorwoche kein Platz leer blieb – obwohl zeitgleich im Ernst-Happel-Stadion Österreichs Nationalteam einen Sieg gegen Liechtenstein erspielte. Auch in der Schottenbastei gab es eine gemeinsame Stoßrichtung: Die Gesetzeslage für den Schwangerschaftsabbruch sollte überdacht werden, lautete der Tenor der Diskutanten. Nur die Frage nach dem Wie sorgte für Uneinigkeit.

Die Fristenregelung trat am 1. Jänner 1975 in Kraft. „Dank ihr gab es seit dem Jahr 2000 nur zehn Verurteilungen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch“, sagte Caroline Walser vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Und erklärte: Laut § 96 StGB ist eine Abtreibung nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft und nach einer Beratung durch einen Arzt durchgeführt wird. Ebenfalls straffrei ist sie (auch nach der Frist), wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist, das ungeborene Kind geistig oder körperlich behindert ist (embryopathische Indikation), die Frau bei der Schwängerung unmündig war oder das Leben der werdenden Mutter gefährdet ist. „Einen Anspruch auf Abtreibung gibt es aber nicht“, betonte Walser.

Zwischen Problem und Lösung

„Das Strafrecht hat noch nie eine Abtreibung verhindert, stattdessen hat die Strafbarkeit unzählige tote Frauen produziert“, sagte Ilse Reiter-Zatloukal, Professorin am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte. Denn Verbote würden Schwangere in die Illegalität treiben und so ihre Gesundheit gefährden. Das heiße aber nicht, dass die Betroffenen „die Abtreibung gut finden“, so Reiter-Zatloukal. Vielmehr würden die Frauen keinen Ausweg sehen: „Jeder hat seine Grenzen.“

Dem stimmte auch Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zu. „Meist haben die Frauen schon ein oder mehrere Kinder, sehen sich aber nicht in der Lage, ein weiteres verantwortungsbewusst im Leben zu begleiten“, so der Ärztliche Leiter der Gynmed-Ambulanz Wien und Salzburg. „Das soziale Umfeld lässt aus, und die Frauen sind plötzlich so was von allein.“ Einen Ausweg ortet der Mediziner in der ersatzlosen Streichung des Abtreibungsverbots – wie es Kanada 1988 vorgezeigt hat.

Die Fristenregelung beibehalten will hingegen Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Allerdings plädierte er dafür, die Sonderregel für Embryonen mit Beeinträchtigung abzuschaffen. „Diese Regelung ist ein Schlag ins Gesicht von Behinderten“, sagte der frühere SPÖ-Sozialminister. Dass das Strafrecht zwischen nicht behindertem und behindertem Leben differenziere, sei ein „unerträglicher Wertungsunterschied“. Menschen mit Behinderung werde so zu verstehen gegeben: „Du hast Glück, dass du da bist, denn deine Eltern hätten dich ja gefahrlos abtreiben können.“ Er forderte die Streichung der embryopathischen Indikation. Fiala entgegnete: „Für die Schwangere ist es völlig nebensächlich, ob das Kind behindert ist oder nicht.“ Sollte die embryopathische Indikation wegfallen, würden Frauen ins Ausland gehen oder Ärzte vermehrt Abtreibungen aus Gründen der psychischen Gesundheit durchführen.

Schutz des Ungeborenen und der Frau „vor Abtreibung gegen ihren Willen“ sah Stephanie Merckens mit der Verankerung der Regelung im Strafgesetzbuch gegeben. Die Referentin für Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz kritisierte aber, dass aus der Ausnahmeregelung, bei der man Frauen in schweren Entscheidungssituationen nicht auch noch bestrafen wollte, eine Erwartungshaltung geworden sei: „Die Gesellschaft erwartet sich: Wenn dir ein Kind passiert, werde selbst damit fertig.“ Ihr Wunsch: „Mehr Unterstützung.“

Buchinger ergänzte um die Forderung nach Statistiken über Abtreibungen und deren Motive. Walser vermisste genaue Regeln für die Beratung von Schwangeren, während Reiter-Zatloukal vor einer Vereinnahmung durch Dritte warnte: „Billigen wir Frauen zu, eine Entscheidung treffen zu können.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2015)

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