Meinl Bank stützt sich auf Behördenschlampereien

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Neuer Vorstoß gegen MEL-Gutachter. Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde ein Katalog von 14 Fragen an den Gutachter eingebracht. Unter anderem wird den Behören Schlampigkeit vorgeworfen.

Wien (ju.).Im Streit um das (für Meinl sehr negative) Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachters Thomas Havranek hat die Meinl-Bank auf die nächsthöhere Eskalationsstufe geschaltet: Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde ein Katalog von 14 Fragen an den Gutachter eingebracht. Verbunden mit dem Antrag, der Gutachter möge die Fragen binnen 14 Tagen beantworten.

In die (mit umfassenden Dokumenten unterlegten) Fragen ist im Wesentlichen die Verteidigungslinie der Meinl Bank gegen die erhobenen Vorwürfe verpackt. Aber auch einige für die heimischen Behörden und Banken unangenehme Fakten, die belegen sollen, dass auf diesem Gebiet in der Vergangenheit eher schlampig gearbeitet wurde – und die MEL sozusagen nur im „Mainstream“ mitgeschwommen ist.

Der Hintergrund: Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit dem MEL-Skandal gegen Manager der MEL, der Meinl Bank und gegen Julius Meinl V. (der deshalb zwei Nächte in Untersuchungshaft verbrachte) wegen Betrugs und anderer Delikte. Sie stützt sich unter anderem auf die Arbeit des von Meinl abgelehnten Gutachters Havranek, dessen Vorgutachten wegen „Schlampigkeitsfehlern“ ins Gerede gekommen war.

Der wahrscheinlich interessanteste Punkt in den „Fragen an den Gutachter“ betrifft den Hauptvorwurf, die Gesellschaft habe mit dem Rückkauf von Zertifikaten ohne vorhergehenden Hauptversammlungsbeschluss gegen Jersey-Recht (MEL war eine Jersey-Gesellschaft) verstoßen: Hier hat die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer beim Queens Council (Anwalt der britischen Krone) die Rechtsmeinung erhalten, dass hier nicht gegen Jersey-Recht verstoßen wurde (es soll dazu auch abweichende Rechtsmeinungen geben, Anm.).

Mit der interessanten Begründung, die Zertifikate seien „eigenständige Wertpapiere“, die von der Oesterreichischen Kontrollbank ausgegeben wurden. In den Anfangsphasen des MEL-Skandals war immer argumentiert worden, zwischen den (bei der Kontrollbank deponierten) Stammaktien und den Zertifikaten gebe es für die Anleger keine Unterschiede.

Dass dies auch österreichische Behörden und Institutionen so gesehen hatten, lässt sich leicht belegen: Die Wiener Börse hatte auf ihrer Website noch 2008 sowohl MEL als auch Meinl Airports International (MAI) als „Aktie“ geführt, auch auf der Website der FMA war Meinl Airports zumindest 2007 noch als „Aktie“ bezeichnet worden. Die Krönung der Verwirrung: Die Meinl Bank hatte am 13. November 2002 die Zulassung von „in Zertifikaten verbrieften Stammaktien“ der MEL beantragt – und am 18. November 2002 von der Wiener Börse per Bescheid die Zulassung für „Stammaktien“ bekommen.

Provisionen für andere Banken

Interessant auch die Stellungnahme der Meinl Bank zum Vorwurf der „Provisionsschinderei“: Ein Großteil der Marketmaker-Gebühren sei in Form von „Bestandsprovisionen“ für MEL-Zertifikate an andere Banken weitergereicht worden. So hätten aus diesem Titel im Jahr 2007 die Erste Bank 1,3 Mio. Euro, die Raiffeisen Zentralbank 324.000, die OÖ-Landesbank 323.000 und die Credit Suisse 433.000 Euro erhalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2009)

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