Zwangsrabatt: Pharmawirtschaft wehrt sich gegen Regierungsplan

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Nach einem Begutachtungsentwurf von Gesundheitsministerin Oberhauser soll die pharmazeutische Industrie 375 Millionen Euro an Nachlässen gewähren.

Um die gestiegenen Medikamentenkosten in den Griff zu bekommen, verordnet Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) der Pharmawirtschaft Zwangsrabatte. Die Pharmazeutische Industrie muss in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils 125 Millionen Euro an Rabatten gewähren - insgesamt damit 375 Mio. Euro. Das sieht ein am Montag ausgeschickter Begutachtungsentwurf für eine ASVG-Novelle vor.

Gegen dieses Ansinnen laufen die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Pharmawirtschaft Sturm. Die Chemische Industrie hält diese für verfassungswidrig und bezeichnete sie als einen Eingriff in Eigentums- und Grundrechte. Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Chemischen Industrie, verwies auf ein Gutachten namhafter Verfassungsjuristen, wonach der Entwurf gegen die Eigentumsgarantie, die Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verstoße und im Widerspruch zum EU-Recht stehe. Außerdem werde damit der Wirtschaftsstandort geschädigt. Auch für WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser senden gesetzlich verordnete Preisrabatte "ein komplett falsches Signal für unseren Wirtschaftsstandort aus. Wir brauchen bei der derzeitigen Wirtschaftslage Entlastungsmaßnahmen und nicht zusätzliche Belastungen für unsere Betriebe."

Kostensteigerungen von acht Prozent

Begründet wird der Gesetzesentwurf vom Gesundheitsministerium damit, dass der bestehende Rahmenvertrag mit Jahresende ausläuft und sich die Pharmawirtschaft mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger bisher auf keinen neuen Vertrag einigen konnte. In den Erläuterungen wird argumentiert, dass die Kostensteigerungen im Heilmittelsektor im zweiten Halbjahr 2014 auf mehr als acht Prozent angewachsen seien. Das Gesundheitsministerium habe sich mit dem Finanzministerium abgestimmt, man habe aktiv werden müssen, weil das Problem den Gesamthaushalt betreffe und Maastricht-relevant sei, hieß es aus dem Büro Oberhausers gegenüber der APA.

"Der Rabatt wird im Nachhinein auf den erzielten Umsatz eines Unternehmens mit Arzneimittelspezialitäten, die auf Rechnung der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, berechnet", heißt es in den Gesetzeserläuterungen.

Der Hauptverband wollte in den Verhandlungen eine Lücke von 125 Mio. Euro schließen. So sollten die bestehenden Rabatte von derzeit 18 auf 65 Mio. Euro angehoben und zusätzlich weitere Preisreduktionen von 60 Mio. Euro erzielt werden. Die pharmazeutischen Unternehmen lehnten dies ab.

(APA)

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