Ministerium: Für Hoverboards kein Führerschein notwendig

Das Hoverboard als Ausstellungsstück auf dem IFA Gelände.
Das Hoverboard als Ausstellungsstück auf dem IFA Gelände. imago/STPP
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Das Verkehrsministerium informiert - nicht ganz ernst gemeint - über die Rechtslage, wenn man mit dem fiktiven Hoverboard aus "Zurück in die Zukunft II" auf Österreichs Straßen unterwegs ist.

Am 21. Oktober ist "Zurück in die Zukunft II"-Tag. Diesen Tag hat sich das Verkehrsministerium - bislang eher nicht für Satire bekannt - zum Anlass genommen, um auf seiner Internetseite die rechtliche Lage für die Benutzung des - fiktiven - Hoverboards aus dem 80er-Jahre-Kultfilm auf zu veröffentlichen. Zur Erinnerung: Auf einem Hoverboard, einer Art schwebendem Skateboard, ist Marty McFly (dargestellt von Michael J. Fox) im zweiten Teil des Kultfilms unterwegs und entkommt seinen Widersachern. Im Film ist das Hoverboard im Jahr 2015 bereits Realiät.

Das Hoverboard ist laut heimischer Rechtslage ein "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn", ähnlich wie ein Skateboard.  Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, "dass Sie beim Fahren weder Fußgänger noch den Verkehr auf einer benachbarten Fahrbahn behindern oder gefährden", informiert das Ministerium online.

Kein Führerschein notwendig

Da die Definitionen des Kraftfahrgesetzes das Hoverboard nicht miteinschließen, ist kein Führerschein vorgeschrieben. Es sei jedoch geeignet, Personen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde fortzubewegen, und gelte daher auch als Luftfahrzeug. "Je nachdem, wo Sie mit Ihrem Hoverboard unterwegs sind (Wasser, Boden, Luft), können unterschiedliche Bestimmungen gelten", warnt das Verkehrsministerium.

Das Hoverboard darf überall dort verwendet, "wo Sie auch mit einem altertümlichen Skateboard fahren dürften: zum Beispiel in Funparks oder in Wohn- und Spielstraßen". Wichtig sei, dass keine Passanten oder der Verkehr behindert oder gefährdet werden. Ausrüstung ist keine vorgeschrieben, das Ministerium rät aber, "beim Fahren einen Helm zu tragen".

Sonderpilotenschein erforderlich

Für raketenbetriebene Pit-Bull-Hoverboards gelten von der Straßenverkehrsordnung her die gleichen Bestimmungen wie für die konventionellen Boards. Auf dem Wasser müssen sie ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt behördlich zugelassen werden, außerdem gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung.

"Wollen Sie mit dem Hoverboard fliegen, benötigen Sie einen Sonderpilotenschein und müssen sich an die Luftverkehrsregeln halten", betont das Ministerium. Und weiter: "Für das Schweben unter 150 Meter Höhe in unbebautem Gebiet und unter 300 Meter Höhe in dicht bebautem Gebiet oder über Menschenansammlungen benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control."

Tatsächlich ist ein dem Hoverboard aus dem Film nachempfundenes schwebendes Skateboard nicht mehr ganz so utopisch: Lexus hat im Sommer einen Prototyp präsentiert, der auf Magnetschwebetechnologie basiert. Das Board diente allerdings vorläufig nur als PR-Gag, tatsächlich benötigt es zuvor verlegte Magnetschienen, um über dem Boden zu "schweben".

80er-Jahre-Partys zum Jubiläum

In sozialen Netzwerken wurde jedenfalls für den Mittwoch zu zahlreichen Willkommensfesten für Marty McFly aufgerufen. Eine fiktive Facebook-Veranstaltung brachte es bis Dienstagmittag auf über 415.000 Teilnehmer. In Lokalen und Clubs werden anlässlich des historischen Datums 80er-Jahre-Partys veranstaltet.

Zur Website des Verkehrsministeriums

(APA/red.)

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