Die Landesfinanzreferenten wehren sich dagegen, dass Länder und Hilfsorganisationen auf den Mehrkosten für die durch Österreich durchreisenden Asylwerber sitzenbleiben.
Zwischen Bund und Ländern brechen jetzt neue Differenzen in der Flüchtlingsfrage auf. Die Länder wollen nicht hinnehmen, dass ihnen von Bundesseite die Ausgaben für die durchreisenden Flüchtlinge aufgebürdet werden. Das machten die Landesfinanzreferenten am Dienstag bei ihrer Sitzung im oberösterreichischen Bad Schallerbach deutlich. „So geht's nicht“, betonte der Salzburger Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP), der ab 2016 den Vorsitz übernehmen wird.
Zwar stand am Dienstag der 60:40-Kostenschzlüssel für die Grundversorgung der Flüchtlinge außer Streit, nicht aber für die tausenden Transitflüchtlinge, „Das ist im Grunde genommen ein Witz“, so Stöckl. Gemeinsam mit Oberösterreichs Landeshauptmann und Finanzreferent Josef Pühringer (ÖVP) forderte er daher darüber „sofort“ Gespräche mit dem Finanz- und Innenministerium.
Budgetregeln: Länder rufen Höchstgericht an
Die Debatte um einheitliche Haushaltsregeln für Bund, Länder und Gemeinden ist ebenfalls noch nicht ausgestanden. Die Länder werden zwar einheitliche Regeln mittels 15a-Vereinbarung umsetzen, um die Einführung ab 2020 nicht zu verzögern. Pühringer kündigte aber an, dass die Länder den Verfassungsgerichtshof anrufen werden.
Das Höchstgericht soll prüfen, ob die am Montag herausgegebene Verordnung des Finanzministers zu einheitlichen Haushaltsregeln verfassungskonform ist.
(ett)