Meinl European Land hat Jersey-Recht verletzt

 Jersey Island
Jersey Island(c) AP (Kirsty Wigglesworth)
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Anleihenzeichner der Atrium Real Estate könnten Geld zurückverlangen: Die damals unter MEL firmierende Gesellschaft soll 2006 mit dem Zertifikat-Rückkauf gegen das Gesetz der Insel Jersey verstoßen haben, dem sie unterworfen ist.

Eine brisante Wendung hat die Affäre um die frühere Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) genommen: Die Citicorp Trustee Company hat nach eineinhalbjähriger Prüfung festgestellt, dass mit dem verheimlichten Rückkauf von MEL-Zertifikaten im Jahr 2007 Jersey-Recht verletzt worden ist (es gilt die Unschuldsvermutung). MEL und Meinl Bank hatten immer behauptet, der Rückkauf der Zertifikate (dessen Bekanntwerden den Kurssturz der MEL-Papiere eingeleitet hat) sei nach Jersey-Recht nicht meldepflichtig gewesen. Die Meinl Bank selbst hatte, wie berichtet, in Großbritannien eine Rechtsmeinung einholen lassen, wonach keine Meldepflicht bestanden habe.
Die Citicorp sieht das anders: In einem Schreiben an den Atrium-Vorstand hat sie in dieser Woche darauf hingewiesen, dass beim Rückkauf Jersey-Recht verletzt worden sei. Und zwar in Zusammenhang mit der Begebung einer Anleihe im Jahr 2007. Der Rückkauf verletze die Punkte 4 (e) und 10 (b) des Vertragswerks zur Auflage dieser Anleihe, heißt es in dem Schreiben an Atrium. Der Schritt sei „materiell nachteilig“ für die Inhaber der Schuldverschreibung, Citicorp behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.
Atrium selbst teilte am Freitag in einer Ad-hoc-Mitteilung mit, man widerspreche den im Brief dargestellten Ergebnissen „vehement“, weise diese zurück und behalte sich rechtliche Schritte vor.
Die Anleihe (Guaranteed Euro Medium Note Programme) der MEL war, wie gesagt, 2007 aufgelegt worden. Vom Maximalvolumen von zwei Mrd. Euro waren rund 600 Mio. Euro gezeichnet worden, rund 360 Mio. Euro sind noch offen. Die Zeichner waren große institutionelle Anleger, überwiegend aus der Finanzbranche. Die jetzige Erkenntnis der Citicorp würde den Anleihezeichnern das Recht geben, ihre noch offenen Beträge sofort fälligzustellen. Die Zahl der Gläubiger ist allerdings überschaubar, sodass eine Einigung nicht unwahrscheinlich erscheint. Für die Besitzer von MEL-Zertifikaten hat die Erkenntnis nach Auskunft von Juristen keine direkte Relevanz.
Allerdings ist damit zum ersten Mal von einer unabhängigen Stelle festgehalten worden, dass MEL mit den Rückkäufen Jersey-Recht verletzt hat. Anleger, die sich geschädigt fühlen, haben zahlreiche Prozesse gegen Vertriebsorganisationen und gegen die Meinl-Bank angestrengt.
Besonders pikant: Die Citicorp Trustee Company war von der MEL selbst mit der Prüfung der Vorgänge beauftragt worden. Und: Nach dem mehrheitlichen Verkauf der MEL ist eine Tochter der Citigroup Minderheitsaktionär der nunmehr Atrium genannten Gesellschaft.
Die an der Wiener Börse notierende Aktie der Atrium hat in einem an sich stabilen Markt in den vergangenen Tagen ein wenig verloren. Sie notiert derzeit um mehr als 80 Prozent unter ihrem Höchstwert.

(Die Presse, Printausgabe, 6.6. 2009)

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