Mordversuch: Erst Freispruch, dann Entschädigung

Justizirrtum: Nach 712 Tagen in Haft wurde der Mödlinger Franz Ambrosi in einem wieder aufgenommenen Prozess freigesprochen. Nun erhält er Verdienstentgang.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat dem 2012 vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Exfrau freigesprochenen Mödlinger Franz Ambrosi nun auch Verdienstentgang zuerkannt. Es geht um 220.000 Euro. Laut dem OLG-Urteil ist die Forderung Ambrosis dem Grund nach berechtigt. Das untergeordnete Gericht hatte einen Anspruch auf Verdienstentgang abgewiesen.

Ob Ambrosi nun tatsächlich die geltend gemachte Höhe, also 220.000 Euro erhält, ist aber deshalb noch nicht ganz sicher, da der Anspruch auf Verdienstentgang zwar prinzipiell bejaht wurde. Der Betrag von 220.000 Euro, also die exakte Höhe des geltend gemachten Verdienstentgangs, ist aber noch nicht rechtskräftig. Dies teilte die Grazer Anwältin des Mannes, Karin Prutsch, der "Presse" mit. Prutsch kämpft seit Jahren an verschiedenen Fronten, der Fall Ambrosi ist längst als folgenschwerer Justizirrtum in die Justizgeschichte eingegangen.

Der heute 45-jährige Mödlinger war Ende 2007 verurteilt worden und 712 Tage inhaftiert, bis das OLG 2009 einer Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben hatte. Im zweiten Verfahren wurde Ambrosi am 29. Mai 2012 vom Mordvorwurf freigesprochen.

Die Anwältin hatte die Republik Österreich nach dem rechtskräftigen Freispruch aufgefordert, ein entsprechendes Schmerzengeld, Verdienstentgang und eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft zu bezahlen. Weil lediglich ein geringer Pauschalbetrag angeboten wurde, reichte sie eine Klage gegen die Republik Österreich im Landesgericht Graz ein.

Mit erstinstanzlichem Urteil vom 10. April dieses Jahres wurde ihrem Mandaten ein Schmerzengeld von 55.000 Euro und eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Der Verdienstentgangs-Anspruch wurde abgewiesen. Dieser wurde nun eben auch zuerkannt.

(m. s./APA)

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