2001 richtete die SPÖ ihre Stiftung ein, das Finanzamt erfuhr erst 2006 davon.
Graz. Bei der Errichtung einer Stiftung muss zuerst das Gebührenfinanzamt verständigt werden. Dieses legt den Eingangssteuersatz fest – heute üblicherweise 2,5 Prozent. Diesen Amtsweg hat die steirische SPÖ mit ihrer „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ noch eingehalten. Der diesbezügliche Steuersatz für Parteien ist null.
Danach hätte die SPÖ respektive deren Stiftung das Finanzamt Graz darüber informieren müssen, ob die Stiftung nun gemeinnützig oder nicht gemeinnützig ist. Dies wurde verabsäumt. Die rote Stiftung war also einige Jahre de facto als „U-Boot“ unterwegs. Erst 2006 erfuhr das Finanzamt in einem anderen Zusammenhang von der Existenz dieser SPÖ-Stiftung. Nach Aufforderung gab die Partei/Stiftung dem Finanzamt bekannt, dass die rote Privatstiftung gemeinnützig ausgerichtet sei.
Genau dies ist nun der entscheidende Punkt, den das Finanzamt Graz derzeit prüft: Ist die SPÖ-Stiftung gemeinnützig? Zumal die Plakatkampagne für den Landtagswahlkampf 2005 über die Fortunacommerz, Stiftungstochter und selbst Stifter (mit 100 Euro Einlage), abgewickelt wurde. Die SPÖ hält fest, dass sie der Fortunacommerz die Kosten refundiert hat. In einem von der SPÖ selbst in Auftrag gegebenen Gutachten kam der Stiftungsexperte Martin Piaty zum Schluss, dass die Stiftung gemeinnützig sei.
Sollte das Finanzamt zu anderer Auffassung gelangen, müssten Steuern nachbezahlt werden, da solcherart entnommenes Stiftungsvermögen steuerpflichtig ist. Übersteigt der Schaden 75.000 Euro, dann ist dies auch von strafrechtlicher Relevanz.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2009)