Innenminister de Maiziere kündigte an, dass er syrischen Flüchtlingen nur noch subsidiären Schutz gewähren will - zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug. Kurz später dementierte ein Regierungssprecher.
Ein Vorstoß von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) zu verschärften Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hat am Freitag in Deutschland für Verwirrung gesorgt.
De Maiziere sagte in einem Interview mit dem Deutschlandradio, Syrer sollten nur noch zeitlich begrenzt Schutz erhalten, zudem solle ihnen der Familiennachzug verwehrt werden. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte daraufhin, dazu gebe es noch keine Entscheidung. Es bleibe bei der bisherigen Regelung.
"Zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug"
De Maiziere sagte in dem am Freitagabend veröffentlichten Interview, Syrer sollten künftig den sogenannten subsidiären Schutz erhalten. Diesen erhalten Personen, die nicht im Sinne der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt werden, die aber glaubhaft machen können, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ein ernsthafter Schaden droht.
"Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit", sagte de Maiziere dem Deutschlandradio. "Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz - das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug." Der Bundesinnenminister begründete die Pläne mit der hohen Zahl von Flüchtlingen.
"Änderung der Entscheidungspraxis noch nicht erfolgt"
Der Sprecher von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schrieb anschließend im Kurzbotschaftendienst Twitter, eine "Änderung der Entscheidungspraxis" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei "noch nicht erfolgt". "Es bleibt bei der bisherigen Praxis", fügte Seibert hinzu und nannte dabei das Innenministerium als Quelle.
Seibert veröffentlichte eine Stellungnahme des Sprechers von de Maiziere, Tobias Plate, wonach erst noch in der Regierungskoalition über das Thema gesprochen werden müsse. Demnach hatte das Ministerium Anfang der Woche beim Bamf angefragt, die Entscheidungspraxis bei Syrern auf subsidiären Schutz umzustellen. Im Lichte des Koalitionsbeschlusses, den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen, habe dies aber neuen Gesprächsbedarf ausgelöst, schrieb Plate. Daher bleibe es bei der bisherigen Praxis.
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hatte zuvor berichtet, entsprechende Pläne sollten sofort umgesetzt werden. Das Bamf werde "angewiesen, ab sofort Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zu gewähren", zitierte das Blatt am Freitag auf seiner Internetseite einen Sprecher des Bundesinnenministeriums. Demnach würden die Betroffenen nur noch eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr erhalten und gemäß dem Koalitionsbeschluss vom Donnerstag auch den Anspruch verlieren, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen.
Kein Familiennachzug bei subsidiärem Schutz
Flüchtlinge aus Syrien erhalten bisher in fast allen Fällen "primären Schutz" - zumeist eine Rechtsstellung als Flüchtling nach dem Asylverfahrensgesetz und damit das Recht auf einen Aufenthalt für zunächst drei Jahre sowie auf Familiennachzug. Am Donnerstag hatte sich die große Koalition unter anderem darauf geeinigt, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Dabei war zunächst davon ausgegangen worden, dass dies nur für eine relativ geringe Zahl von Flüchtlingen gelten würde, nicht jedoch für die meisten Menschen aus Syrien.
Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner hatte zu dem "FAZ"-Bericht erklärt, sollte dieser zutreffen, "wäre das unfassbar". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung mit Blick auf den Bericht "eine Politik der Kälte und Härte" vor. Die Folgen dieses Beschlusses würden "noch mehr tote Babys, Kinder und Frauen sein", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der Nachrichtenagentur AFP. Wer legale Wege für Schutzsuchende verhindere, zwinge diese dazu, illegale Wege zu gehen.
(APA/dpa)