ÖVAG: Ein Bankenskandal, der nicht untersucht wird

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Nicht nur bei der Hypo, sondern auch beim Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG hat der Staat viel Geld verloren. Ein Gerichtsgutachten zeigt, dass auch bei der ÖVAG einiges im Argen lag. Der „Presse“ liegt das Gutachten exklusiv vor.

Wien. Österreich unternimmt einige Anstrengungen, um die Vorgänge bei der Hypo Alpe Adria aufzuklären. Im Parlament beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit dem Thema. Im Gegensatz dazu gerät das Debakel beim früheren Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG in Vergessenheit, obwohl der Staat auch mit dieser Bank viel Geld verloren hat. Allein im April 2009 unterstützte der Steuerzahler die ÖVAG mit über einer Milliarde Euro. Vergangenen Sommer wurde die teilstaatliche ÖVAG in die Abwicklungsgesellschaft Immigon umgewandelt.

Ein Gerichtsgutachten macht nun deutlich, dass es auch bei der ÖVAG einiges aufzuklären gibt. So hat der vom Wiener Handelsgericht eingesetzte Gutachter Toni Kampelmühler eine mehr als 200 Seiten umfassende Expertise erstellt. „Herausgekommen ist, dass das frühere ÖVAG-Management die Öffentlichkeit und die Investoren nicht korrekt informiert hat“, sagt Anwalt Ingo Kapsch, der in dem Prozess einen geschädigten Anleger vertritt. Der „Presse“ liegt das Gutachten exklusiv vor. Zur Ausgangslage: Die ÖVAG hatte 2009 einen Verlust von knapp einer Milliarde Euro verbucht. Schon damals gab es Stimmen, dass es besser wäre, die Bank zu schließen.

Doch die Volksbanker wollten davon nichts wissen. In den Jahren 2010 und 2011 verfasste die ÖVAG mehrere positive Presseaussendungen und Ad-hoc-Mitteilungen. Darin war immer wieder von einer Trendwende zum Positiven und von einem Turnaround die Rede. „Damit sollte eine positive Stimmung bei Anlegern und in der Öffentlichkeit geschaffen werden“, sagt Kapsch. So behauptete der ÖVAG-Vorstand Ende 2010, dass auf das staatliche Partizipationskapital sowie auf alle anderen ergebnisabhängigen Instrumente ab dem Jahr 2012 Dividenden gezahlt werden sollen. Auf Grundlage dieser Meldung kauften Anleger Wertpapiere der ÖVAG. Doch diese sind inzwischen wertlos.

Einige Anleger ließen sich das nicht gefallen und klagten. Nach monatelanger Arbeit kam der Gerichtsgutachter nun zum Ergebnis, dass die Ende 2010 von der ÖVAG gemachten Annahmen „keinesfalls vertretbar“ gewesen seien.

„Das ist für uns im Prozess ein Wendepunkt“, sagt Anwalt Kapsch. Schließt sich das Gericht der Meinung des Gutachters an, muss die ÖVAG-Nachfolgegesellschaft Immigon für den Schaden aufkommen.

Umstrittene Bewertung der RZB-Aktien

Kapsch erwartet ein Urteil in erster Instanz im nächsten Jahr. Der Anwalt vertritt Investoren, die einen zweistelligen Millionenbetrag geltend machen. Laut Kapsch seien aber damals ÖVAG-Anleihen im Volumen von 500 Millionen Euro auf dem Markt gewesen.

Eine wichtiger Streitpunkt bei der Beurteilung der Richtigkeit der ÖVAG-Aussendung ist die Bewertung der ÖVAG-Anteile an der Raiffeisen Zentralbank.
Die ÖVAG ging bei ihrer Planung davon aus, im Geschäftsjahr 2011 durch den Verkauf der RZB-Aktien einen Gewinn von zumindest 150 Millionen Euro zu erzielen. Für den Gerichtsgutachter ist es nicht nachvollziehbar, wie die ÖVAG diese Annahme treffen konnte, weil der von der ÖVAG geplante Verkaufserlös weit höher war als der von unabhängigen Experten angesetzte Wert für dieses Aktienpaket. Dem Gerichtsgutachten zufolge hätte die Bank den (zu) hohen Verkaufspreis – der 2011 auch nicht realisiert werden konnte – nicht den Planungen zugrunde legen dürfen. Die Bewertung des RZB-Anteils ist nicht der einzige Kritikpunkt.

Kapsch: „Aussendung war unrichtig“

Der Gutachter schreibt weiters, dass auch die ÖVAG-Planungsrechnungen hinsichtlich sogenannter Credit Default Swaps (CDS) für das Geschäftsjahr 2011 nicht vertretbar gewesen seien. CDS sind hochspekulative Wertpapiere. Sie gelten als Brandbeschleuniger in der jüngsten Finanzkrise.

Die ÖVAG hätte in ihrer Planung für das Jahr 2011 entsprechende Risikovorsorgen für negative Marktwerte berücksichtigen müssen, was sie nicht tat. Somit sei im Ergebnis eine Ankündigung des ÖVAG-Vorstands über eine Dividendenausschüttung nicht vertretbar gewesen „Der Gutachter hat klar belegt, dass die damalige Aussendung unrichtig war“, sagt Kapsch.

Für ihn geht es bei dem Prozess um eine Grundsatzfrage. „Anleger und die Öffentlichkeit müssen sich auf die offiziellen Angaben einer Bank verlassen können. Wird das Anlegerpublikum getäuscht, muss der Schaden ersetzt werden“, verlangt Kapsch.

Auch für den österreichischen Staat wäre es besser gewesen, die ÖVAG nicht so lange am Leben zu erhalten. Denn damit wurde der Schaden nur noch vergrößert. Die Anwälte der ÖVAG haben im Prozess alle Vorwürfe bestritten.

Auf einen Blick

Auf einen Blick

Im Parlament beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit der Hypo Alpe Adria. Im Gegensatz dazu ist es um das frühere Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG still geworden. Dabei verlor der Steuerzahler auch mit der ÖVAG viel Geld. Aus einem Gerichtsgutachten geht nun hervor, dass es auch bei der ÖVAG einiges aufzuklären gibt. Denn die Bank soll in der Vergangenheit Anleger und die Öffentlichkeit nicht korrekt informiert haben. Die Anwälte der ÖVAG/Immigon bestreiten das. Für den österreichischen Staat wäre es besser gewesen, wenn er die ÖVAG nicht so lange am Leben erhalten hätte. Damit wurde der Schaden vergrößert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2015)

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