Alijew-Prozess: Staatsanwaltschaft akzeptiert Freisprüche

Vadim Koshlyak (l.) und Alnur Mussayew während des erstinstanzlichen Verfahrens
Vadim Koshlyak (l.) und Alnur Mussayew während des erstinstanzlichen VerfahrensAPA/ROLAND SCHLAGER
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Eine Nichtigkeitsbeschwerde in dem Doppelmordfall wurde mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen.

Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert die Freisprüche vom Doppelmord im sogenannten Alijew-Prozess. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch auf APA-Anfrage mitteilte, wurden die dagegen zunächst angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen. Man sei nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass sich an den Freisprüchen in der ersten Instanz nichts ändern werde.

Nach langjährigen Ermittlungen um die Entführung und Ermordung der kasachischen Banker Zholdas Timralijew und Aybar Khasenow war der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdienstes KNB, Alnur Mussajew, im vergangenen Juli im Wiener Straflandesgericht von sämtlichen in diesem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen worden.

Auch Berufung gegen Strafhöhe zurückgezogen

Vadim Koshlyak, der frühere Sicherheitsberater des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rakhat Alijew, wurde in einem einzigen Anklagepunkt schuldig erkannt. Bei ihm gingen die Geschworenen davon aus, dass er gemeinsam mit Alijew die Manager der Nurbank am 31. Jänner 2007 unter einem Vorwand ins Büro der Bank gelockt und sich am weiteren Geschehen insoweit beteiligt hatte, als er an der Verschleppung, Gefangennahme, Befragung und Misshandlung Timralijews beteiligt war. Dafür wurde er Koshlysak wegen Freiheitsentziehung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Auch mit dieser Entscheidung erklärte sich die Staatsanwaltschaft nun einverstanden - die angemeldete Berufung gegen die Strafhöhe wurde ebenfalls zurückgezogen.

(APA)

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