Der Schuldennachlass von 500 Millionen Euro für die AUA dürfte von der EU genehmigt werden – weil er das Überleben sichert.
Brüssel/Wien (eid/pö). Neben dem EU-Wettbewerbsprozedere gibt es auch noch ein zweites Verfahren zum Lufthansa-AUA-Deal: Es betrifft den 500 Millionen Euro schweren Zuschuss, den der österreichische Staat der AUA quasi als Mitgift in die Ehe mit der Lufthansa mitgibt. Er fließt in Form eines Schuldennachlasses. Die AUA hat rund eine Milliarde Euro Schulden, die die Lufthansa nicht schultern möchte.
Im Beihilfeverfahren sind die Signale von Verkehrskommissar Antonio Tajani klar positiv, während sich die Wettbewerbs-Causa als viel problematischer erweist. Zwar dürfte die Behörde den Schuldennachlass als Staatsbeihilfe werten, aber diese trotzdem zulassen, wenn sie die Rentabilität des Unternehmens künftig gewährleistet sieht. Zu Beginn des Verfahrens waren aus der Kommission noch heftige Zweifel laut geworden, ob ein privater Investor tatsächlich wie der Staat Österreich gehandelt hätte, um die AUA zu retten. Dies gilt als ein Kriterium bei der Beurteilung.
Schon Ende Mai signalisierte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach einem Treffen mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dass letzte Unstimmigkeiten bereinigt worden seien. Tajani wolle die Prüfung „so schnell wie möglich abschließen“, erklärte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) am Rande des Transportministerrats am Donnerstag in Luxemburg. Die Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden funktioniere gut, habe ihr Tajani erklärt. Einen konkreten Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens nannte er nicht. Aus EU-Kreisen ist zu hören, dass der Spruch erst im Laufe des Juli fallen soll.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2009)