Fremdenrecht: Experte hält Fekters Pläne für verfassungswidrig

Maria Fekter
Maria Fekter(c) APA (Roland Schlager)
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Für Verfassungsrechtler Heinz Mayer unterläuft das geplante beschleunigte Abschiebeverfahren die Unschuldsvermutung. Sein Kollege Bernd Funk nennt die Pläne "mehr als problematisch". Auch die Opposition übt Kritik.

Die Pläne von VP-Innenministerin Maria Fekter für ein neues Fremdenrecht stoßen auf Kritik von Experten. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält Teile der Novelle für verfassungswidrig. Besonders kritisiert er das geplante beschleunigte Abschiebeverfahren. Ein Abschiebeverfahren soll ja künftig bereits eingeleitet werden, wenn ein Asylwerber angeklagt worden ist - und nicht wie derzeit erst bei einer Verurteilung.  "Das ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht im Einklang", sagte Mayer am Freitag.

Man dürfe Asylwerber nur dann ausweisen, wenn sie schwere Straftaten begangen hätten und verurteilt worden seien, erklärte Mayer. Man müsse bedenken, welche Folgen es für die Betroffenen habe, wenn sie ausgewiesen werden könnten, nur weil ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde. "Das unterläuft ja auch die Unschuldsvermutung." Er habe diesbezüglich gravierende Bedenken: "Das kann so wohl nicht halten".

Funk: "Mehr als problematisch"

Auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk äußert Bedenken wegen des beschleunigten Abschiebeverfahrens. Funk sagte am Freitag im "Ö1-Morgenjournal", das Vorhaben sei "verfassungsrechtlich und menschenrechtlich mehr als problematisch". Eine genaue juristische Beurteilung sei erst bei Vorliegen des Gesetzestextes möglich. Man müsse aber jedenfalls sicherstellen, dass niemand "vorbeugend kriminalisiert" werde.

Asylanwalt Wilfried Embacher erwartet sich von der Novelle "wenig Wirkung". Als "Mittel zur Kriminalitätssenkung" sei sie jedenfalls "absolut untauglich": "Keine dieser Maßnahmen ändert etwas."

Caritas: "Beschäftigungsprojekt für die Höchstgerichte"

Scharfe Kritik kommt auch von NGOs. Caritas- Generalsekretär Stefan Wallner erklärte am Freitag, auf den ersten Blick sehe die geplante Novelle aus "wie ein Beschäftigungsprojekt für die Höchstgerichte". Denn es seien Maßnahmen enthalten, die sich im rechtsstaatlich und menschenrechtlich heiklen Bereich bewegen. Die geplanten Regelungen würden zum Teil wieder bei den Höchstgerichten landen - beispielsweise die Altersfeststellung per Röntgen. Die Maßnahmen würden vom Kernproblem ablenken, welches Wallner in der Qualität der Verfahren ortet: "Wir haben zu wenig Personal und zum Teil schlecht qualifiziertes Personal."

Das Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich "Kinderstimme" fordert von Fekter, "den geplanten Missbrauch der Medizin durch das Fremdenrecht zu unterlassen". Röntgenuntersuchungen seien "kein brauchbares und kein legitimes Mittel zur Altersbestimmungen".

FPÖ und BZÖ: "Zu wenig weitreichend"

Auch die Opposition hat sich auf Fekters Pläne eingeschossen. Für FPÖ und BZÖ sind sie zu wenig weitreichend. Eine echte Verschärfung des Asylrechts finde nicht statt, sagte FPÖ-Chef Heinz Christian Strache. Die Grünen kritisieren hingegen, dass die Ministerin ihre gesamte Energie in Verschärfungen und deren Kontrolle stecke, anstatt mehr Personal für eine raschere Abwicklung der Verfahren zu Verfügung zu stellen.

Aus der SPÖ hieß es am Freitag, grundsätzlich enthalte Fekters Entwurf "Dinge, die im Regierungsübereinkommen vorgesehen sind". Zur kritisierten Altersfeststellung per Röntgen sagte  SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl : "Wenn die Medizin sagt, das geht ok, kann kein 'Haar in der Suppe' sein."

Inkrafttreten für 2010 geplant

Fekter hat die Novelle zum Fremdenrecht am Donnerstag in Begutachtung geschickt. Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass das Alter von Asylwerbern künftig per Röntgenstrahlen festgestellt werden kann. Außerdem wird der Bewegungsfreiraum für Asylwerber, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden, eingeschränkt. In Kraft treten soll das neue Fremdenrecht Anfang kommenden Jahres.

(APA/Red.)

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