Einlagensicherung für Private wird beschränkt

Sparbuch mit Losungswort
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Ab Jänner 2010 sind Einlagen auf privaten Sparbüchern und Konten nur mehr bis 100.000 Euro staatlich gesichert. Dafür garantiert die Republik für Einlagen bis 50.000 Euro von Großunternehmen.

Die seit Oktober 2008 geltende unlimitierte gesetzliche Einlagensicherung für private Sparguthaben wird in Österreich mit Jahresbeginn 2010 wie geplant auf 100.000 Euro zurückfallen. Gleichzeitig wird die Garantiesumme auch für Großunternehmen auf 50.000 Euro angehoben werden. Bisher sind nur KMUs bis zu dieser Grenze abgesichert, Großfirmen nur mit 20.000 Euro.

Sicherung fällt früher als gefordert

Damit führt Österreich die 100.000 Euro-Grenze ein Jahr früher ein, als von der EU gefordert. EU-weit muss die Garantie für private Sparer bis Ende 2010 eingeführt werden.

Im Herbst 2008, als die globale Finanzkrise plötzlich eskalierte, hat die Österreichische Bundesregierung die Einlagensicherung im Rahmen des Bankenhilfspaketes blitzartig reformiert und für private Sparer deutlich ausgeweitet. Statt wie davor 20.000 Euro gilt für die Absicherung privater Konten und Sparbücher bis Ende 2009 ein unbegrenzter Haftungsrahmen.

EU-weit mindestend 50.000 Euro sicher

Sparkonten müssen ab dem Sommer europaweit bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gegen Bankpleiten abgesichert werden. Die einzelnen EU-Staaten können - wie Österreich - noch darüber hinausgehen. Zudem sollen die Sparer ihr Geld im Falle einer Bankpleite schneller zurückbekommen als bisher: Die Auszahlungsfrist wird ab dem 30. Juni von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verkürzt. Diese Frist läuft ab dem Tag, an dem eine Bank von den Behörden für zahlungsunfähig befunden wurde. Um dies offiziell festzustellen, sollen die Behörden künftig nur noch fünf Arbeitstage Zeit haben.

Bis 31. Dezember 2010 muss die gesetzliche Einlagengarantie dann EU-weit in einem zweiten Schritt auf einen Mindestbetrag von 100.000 Euro erhöht werden. Damit sollen 90 Prozent der Ersparnisse in der Europäischen Union garantiert sein. Diese zweite Anhebung steht jedoch noch unter Vorbehalt: Bis Ende 2009 soll die EU-Kommission eine Folgenabschätzung zu der Frage vorlegen, ob eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme auf 100.000 Euro für alle EU-Staaten zu verkraften ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss neu darüber beraten werden.

(APA)

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