Aufstand der Länder gegen Pflicht zu Registrierkassen

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Nach dem Burgenland fordern auch Ober- und Niederösterreich eine Verdoppelung der Freigrenze.

Wien. Ab 1. Jänner gilt die Registrierkassenpflicht in Österreich (Strafen drohen erst ab Mitte des Jahres), doch im letzten Moment wollen Landesregierungen noch Änderungen. Nach dem Burgenland traten gestern auch Ober- und Niederösterreich für Adaptierungen ein.

Die Kassenpflicht bedrohe vor allem die kleineren und mittleren Betriebe, meinte Niederösterreichs ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger. Er und die SPÖ-Niederösterreich wollen das Gesetz so lange aussetzen, bis es Lösungen gibt, die den Betrieben „weder zusätzliche Kosten noch bürokratische Hürden verursachen“. Schneeberger möchte eine Anhebung der Umsatzfreigrenze auf 30.000 Euro (bisher 15.000 Euro).

Das dürfte eine konzertierte Aktion der Länder sein, weil die gleiche Forderung auch aus dem Burgenland und aus Oberösterreich kommt. Bei der gestrigen Landtagssitzung in Linz forderten ÖVP und FPÖ die gleiche Anhebung, auch im Burgenland finden SPÖ und FPÖ 15.000 Euro Jahresumsatz für eine Registrierkassenpflicht zu gering. Eine Verdoppelung solle „auch eine Wertschätzung den vielen Unternehmen gegenüber“ ausdrücken. Im Burgenland geht man noch einen Schritt weiter und möchte die Registrierkassenpflicht aussetzen, bis „eine vernünftige Lösung gefunden wird“.

Die hat man nach Ansicht des Finanzministeriums bereits gefunden. Man habe die Verordnung zu den Kassen gemeinsam mit der Wirtschaft „sehr nah an der Praxis“ erarbeitet, meinte eine Sprecherin. Man habe „Härten abgefedert“ und Adaptierungen vorgenommen, das sei offenbar teils zu wenig bekannt. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2015)

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