NR-Präsident: Höchstgericht soll Amt aberkennen können

Karl Korinek.
Karl Korinek.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ex-VfGH-Chef Korinek plädiert für leichtere Amtsenthebung als im ÖVP-Plan vorgesehen. Anlass der Debatte ist der umstrittene Dritte Nationalratspräsident Martin Graf. Er hatte mit Attacken auf den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Proteste ausgelöst.

Wien. Die Forderung von SPÖ und Grünen, Nationalratspräsidenten mit Zweidrittelmehrheit abwählen zu können, stößt beim einst höchsten Verfassungshüter auf Widerstand. „Das gefällt mir nicht“, betont Karl Korinek, der bis zum Vorjahr Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) war, im Gespräch mit der „Presse“. Dann bestünde die Gefahr, dass ein Nationalratspräsident aus puren politischen Motiven abgewählt wird – etwa weil er die Geschäftsordnung des Nationalrats nicht wie gerade gewünscht auslegt.

Anlass der Debatte ist der umstrittene Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ). Er hatte mit Attacken auf den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, Proteste ausgelöst. Derzeit können Nationalratspräsidenten ihr Amt nicht verlieren.

Ein neuer Vorschlag kommt aber von ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf und dem Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP): In Anlehnung an das Amtsverlustverfahren beim Bundespräsidenten soll eine Regelung für Nationalratspräsidenten gefunden werden. Der Bundespräsident kann des Amtes enthoben werden, wenn er von zwei Dritteln der Mitglieder der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat zusammen) beim VfGH angeklagt wird – und der VfGH auf Amtsverlust entscheidet. Beim Nationalratspräsidenten soll für die Anklage aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat reichen.

Über ÖVP-Idee hinausgehen

Diese Grundidee bezeichnet Korinek als „gescheit“. Allerdings macht der Experte darauf aufmerksam, dass der Bundespräsident vom VfGH nur wegen Verletzung der Verfassung des Amtes enthoben werden kann. Besser, so Korinek, wäre daher eine Regelung, wie sie bereits jetzt für Regierungsmitglieder gilt. Diese können nach einer Anklage beim VfGH schlicht wegen „Gesetzesverletzung“ ihr Amt verlieren. Darunter würden also auch Verstöße gegen das Straf- oder Verwaltungsrecht fallen, erklärt Korinek.

Ob der ÖVP-Vorschlag realisiert wird, steht noch in den Sternen. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) will sich den Vorschlag „gerne ansehen“. Immerhin gebe es nun Bewegung bei der ÖVP. Die Grünen sind gegen den Plan, weil er am Problem vorbeigehe. Solange jemand nicht gegen die Verfassung verstößt, könne man nach dem ÖVP-Plan Leute wie Graf nicht absetzen. Auch das BZÖ ist gegen die Idee, FPÖ-Mann Graf selbst stellt sich hingegen hinter den ÖVP-Vorschlag. Er fordert aber, dass dann künftig auch Ausschussvorsitzende ihr Amt verlieren können.

Kein Rederecht für EU-Mandatare

Entschieden wurde am Montag, dass EU-Abgeordnete bis auf Weiteres kein Rederecht im Nationalratsplenum bekommen. Vor allem die FPÖ hatte sich dagegen gesträubt. Das Geschäftsordnungskomitee beschloss nur, dass EU-Parlamentarier künftig im Hauptausschuss des Nationalrats ein Rederecht bekommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2009)

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