Um das Bankgeheimnis zu ändern, muss in den Paragraph 38 des Bankwesengesetzes eingegriffen werden. Dieser steht im Verfassungsrang und kann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.
Die Regierung will Österreich von der "grauen Liste" jener Staaten wegbringen, die laut OECD im Kampf gegen Steuerhinterzieher nicht ausreichend kooperieren. Dafür ist es notwendig, eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen zu ändern. Rechtliche Grundlage dafür soll das neue "Amtshilfedurchführungsgesetz" sein. Es soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Weil das neue Gesetz in Paragraph 38 Bankwesengesetz (BWG) eingreifen wird, das im Verfassungsrang steht, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig. Dafür braucht die Regierung die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien
"Das Bankgeheimnis bleibt unberührt, wir regeln nur den Informationsaustausch neu", versicherte der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein. Der Paragraph 38 soll aber nicht geändert werden, sondern es soll gleich ein neues Gesetz gemacht werden. Sektionschef Wolfgang Nolz: "Es ist ein Signal an die Österreicher, dass sich das Bankgeheimnis nicht ändert."
Gespräche mit Opposition
Tatsache ist aber, dass ausländische Ermittlungsbehörden künftig leichter an die Kontodaten ihrer Staatsbürger bei österreichischen Banken kommen. Um das "Amtshilfedurchführungsgesetz" noch vor dem Sommer beschließen zu können, bemühen sich die Regierungsparteien heute um die Zustimmung der Opposition zu einem gemeinsamen Initiativantrag.
Auf Druck der OECD und vor allem Deutschlands will Österreich von seiner bisherigen Praxis abgehen, in Steuerangelegenheiten Bankinformationen an andere Staaten nur dann weiterzugeben, wenn in dem anderen Staat ein finanzrechtliches oder gerichtliches Strafverfahren eingeleitet wurde. Ein solches Verfahren galt nur dann als eingeleitet, wenn der Betroffene von seiner Heimatbehörde per Bescheid verständigt wurde, gegen den er berufen konnte. Das soll künftig nicht mehr nötig sein.
Keine Kontodaten im großen Rahmen
Das bedeute aber keineswegs, dass Kontodaten von Ausländern künftig automatisch weitergegeben werden oder dass Daten in großem Stil ("fishing expeditions") weitergegeben werden, betonte Ministeriumssprecher Waiglein. Die ausländische Behörde, die die Herausgabe von Kontodaten begehre, müsse nachweisen, dass es sich um einen ganz konkreten Fall handle und dass sie die normalen innerstaatlichen Möglichkeiten zur Auskunftsbeschaffung bereits ausgeschöpft habe. Es werde also nicht möglich sein, dass etwa die deutsche Behörde ganz allgemein um die Herausgabe aller einen bestimmten Steuerpflichtigen betreffenden Daten ansuche - vielmehr müsse sie die Daten eines ganz bestimmten Kontos verlangen.
Die zuständige österreichische Behörde muss den Betroffenen Bankkunden verständigen, der dann einen Monat Zeit hat, von der Behörde einen Bescheid zu verlangen, gegen den er berufen kann. Über die Berufung entscheidet allerdings die Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat. Danach kann sich der Betroffene nur noch direkt an den Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof wenden.
2010 in Kraft
Die ersten Neufassungen von Doppelbesteuerungen werden laut Nolz vermutlich frühestens 2010 in Kraft treten. Man sei mit den zwischenstaatlichen Abkommen schon relativ weit, die Texte seien praktisch fertig. Auch bei den Gespräche mit Deutschland gebe es keine wirklichen inhaltlichen Schwierigkeiten.
Ein automatischer Datenaustausch kommt laut Waiglein nicht in Frage, solange nicht auch in anderen Staaten ausgeschlossen wird, dass man z.B. eine anonyme Firma (etwa einen Trust) gründen kann, die dann ein Konto eröffnet.
(APA)