Die EU-Kommission leitet ein Prüfverfahren gegen die Fast-Food-Kette ein. Zwei Steuerbescheide aus Luxemburg sorgen für steuerfreie Gewinne.
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Fast-Food-Kette McDonald's wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Beihilferegeln im Steuerbereich eingeleitet. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte am Donnerstag in Brüssel, wenn McDonald's per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern zahlen müsse, sei dies zu überprüfen.
Doppelbesteuerungsabkommen sollten die doppelte Besteuerung in den betreffenden Ländern verhindern. "Sie dürfen nicht als Rechtfertigung für doppelte Nichtbesteuerung genutzt werden", so Vestager.
Gewinntransfer in die USA
Die luxemburgischen Behörden haben McDonald's Europe Franchising 2009 zwei Steuervorbescheide erteilt, auf deren Grundlage das Unternehmen in Luxemburg seither trotz hoher Gewinne - 2013 waren es mehr als 250 Mio. Euro - keine Körperschaftssteuer entrichtet habe. Vor allem wegen des zweiten Steuervorbescheides habe das Unternehmen sowohl in Luxemburg als auch in den USA "praktisch keine Körperschaftssteuern auf seine Gewinne gezahlt hat".
Die Gewinne stammten aus Lizenzgebühren, die Betreiber von McDonald's-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald's und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen. Neben seinem in Luxemburg befindlichen Sitz, der für die strategische Ausrichtung zuständig hat, hat McDonald's Europe Franchising zwei Filialen: Eine in der Schweiz und eine in den USA. Die von McDonald's Europa Franchising vereinnahmten Lizenzgebühren werden unternehmensintern an die US-Filiale transferiert.
(APA)