Im Schneckentempo zum richtigen Ziel

Wie viele Legislaturperioden braucht man für eine kleine Familienrechtsreform? Nur drei. Und dabei wäre eine große Reform notwendig.

Künftig kann man also bereits vor der Eheschließung festlegen, wer im Fall einer Scheidung die Ehewohnung oder das Auto behalten darf. Das ist sinnvoll: zum einen, weil Scheidungen inzwischen zur Regel statt zur Ausnahme geworden sind. Und zum anderen, weil der Staat gut beraten ist, die Bürger für voll zu nehmen. Man muss nicht alles reglementieren. Und falls jemand doch im Überschwang der Verliebtheit eine komplett unfaire Vereinbarung über das eheliche Gebrauchsvermögen unterschrieben hat, wird diese Vereinbarung auch künftig nicht gelten.

Die positiven Punkte können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reform nur ein „Reförmchen“ ist. Das gesamte Eherecht ist nach wie vor darauf ausgerichtet, dass die Ehe für immer hält und die Scheidung die Ausnahme ist. Trennen sich zwei Leute, muss für die Trennungsfolgen mühsam geprüft werden, wer der Schuldige war. Sinnvoller wäre wohl, dem Verschulden nicht mehr allzu viel Gewicht beizumessen, sondern Unterhalt nach sozialen Kriterien zuzusprechen. Gleichzeitig muss dieser Unterhalt aber zeitlich strikt begrenzt sein. Das geltende Modell der „Versorgungsehe“, bei der man lebenslang für den Expartner zahlt, ist nicht mehr zeitgemäß.

Bis es zur echten Reform kommt, wird es aber noch dauern. Denn allein für das jetzige „Reförmchen“ brauchte es schon Entwürfe von drei Ministerinnen in drei Legislaturperioden.


philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2009)

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