Koalition einig: Mehr Freiheit für Ehepartner

(c) Vinzenz Schüller
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Künftig kann man im Voraus vereinbaren, wer nach der Scheidung was erhält. Grenzen bleiben aber. Für Patchworkfamilien gibt es neue Regeln. Gegenüber Stiefkindern hat man Rechte und Pflichten.

Wien. „Dem einen oder anderen könnten die Reformen sogar die Angst vor der Ehe nehmen.“ Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betont im Gespräch mit der „Presse“, dass ihre Familienreform mehr Wahlmöglichkeiten für Eheleute bringen soll. Nach zähem Ringen – vor allem mit SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek – einigte man sich auf die Neuerungen. Heinisch-Hosek hatte sich gegen zu liberale Regelungen, die Frauen benachteiligen könnten, gewehrt. Das Gesetz ist in den Nationalrat eingebracht worden und soll vor der Sommerpause beschlossen werden und Anfang 2010 in Kraft treten. Bereits unter den Justizministerinnen Karin Gastinger und Maria Berger hatte es Reformpakete gegeben, zum Parlamentsbeschluss reichte es aber bisher nie.

Die Novelle konzentriert sich auf zwei Punkte: Eheleute sollen mehr als bisher im Vorhinein regeln können, was mit ihrem Vermögen im Fall der Scheidung geschehen soll. Überdies werden Normen für die steigende Zahl von Patchworkfamilien geschaffen. Die Novelle im Detail:

Die Ehewohnung kann von der Aufteilung ausgeschlossen werden

Wenn ein Partner die Wohnung in die Ehe einbringt, kann er sie derzeit nach der Scheidung verlieren (etwa weil der andere Teil darauf angewiesen ist). Die Novelle sieht aber nun vor, dass man per Notariatsakt fixieren kann, wem die Ehewohnung später im Falle einer Scheidung gehören soll.

Unter besonderen Umständen könne es trotzdem sein, dass der Partner in der Wohnung bleiben darf, erklärt Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung im Justizministerium. Etwa dann, wenn dieser Partner ein behindertes Kind betreute und die dafür ausgestaltete Wohnung benötigte. Doch auch in diesem Fall würde der Expartner Eigentümer bleiben.

Bereits jetzt kann per Notariatsakt festgelegt werden, was mit den ehelichen Ersparnissen passiert. Dies wird auch weiterhin gelten.

Eine (faire) Aufteilung des restlichen Vermögens kann vereinbart werden

Neu ist, dass Eheleute über das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen (Auto, Einrichtungsgegenstände) eine Vereinbarung treffen können. Dafür reicht ein schriftlicher Vertrag (ohne Notar) aus. Auch hier gibt es eine Einschränkung: Ist die Vereinbarung besonders unfair gehalten, kann der Richter sie für unwirksam erklären.

Patchworkeltern kriegen Rechte und Pflichten

Heiratet ein Paar und bringt ein Teil Kinder mit, so hat auch der andere bestimmte Obsorgerechte: Man darf bei alltäglichen Fragen (etwa Entschuldigung für den Turnunterricht) als Rechtsvertreter auftreten. Nicht erlaubt wird es Stiefeltern hingegen sein, medizinischen Behandlungen zuzustimmen.

Ohne Trauschein gibt es keine Rechte bei Kindern des Partners. Unabhängig vom Trauschein bekommt man aber Pflichten, wenn man mit den Kindern des Partners zusammenwohnt. Man muss alles Zumutbare unternehmen, um das Kindeswohl zu gewährleisten.

Leichterer Weg

zum Unterhaltsvorschuss

Zahlt der (Ex-)Partner nicht für das Kind, springt Papa Staat künftig leichter ein. Man muss nicht mehr beweisen, dass man zuvor vergeblich versucht hat, den Unterhaltspflichtigen zu pfänden.

Man muss nicht seinen Lebensmenschen belasten

Nur mit Trauschein konnte man bisher eine Zeugenaussage gegen den Partner verweigern. Künftig muss man auch gegen Lebensgefährten nicht aussagen.

Antiquierte Normen verschwinden

Kaum angewandte Bräuche wie die Morgengabe werden gestrichen. Weiterhin geben wird es die „Ausstattung“ („Starthilfe“ für die Braut auf Kosten der Eltern).

Im Familienrecht könnte es in dieser Legislaturperiode aber „natürlich noch einige weitere Reformen“ geben, sagt Bandion-Ortner. So will sie über die Frage, ob das (etwa für die Unterhaltsfrage mitentscheidende) Verschuldensprinzip bei Scheidungen noch zeitgemäß ist, diskutieren. Nicht eingeführt wird die Beratungspflicht vor Scheidungen. Der Richter muss bloß auf die Möglichkeit einer Beratung hinweisen. Beim Thema Homopartnerschaft will die Regierung Ende des Jahres über die konkrete Regelung entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2009)

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