Elga: Startschuss für die Gesundheitsakte

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Die elektronische Gesundheitsakte geht in Spitälern in der Steiermark und Wien in Betrieb. Was Elga bringt, was sich ändert und wer Kritik übt. Die wichtigsten Fragen.

Wien. „Hanni und ihr Gipshaxen“: Dieser kurze Zeichentrickfilm, den Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) kürzlich präsentiert hat, soll Patienten über die elektronische Gesundheitsakte Elga informieren. Die Patientin Hanni erklärt dabei die Funktionen – und freut sich darüber, wie einfach sie nach ihrem Unfall beim Wandern ihre Befunde online einsehen kann. Tatsächlich ist es nach jahrelangen Debatten und mehreren Verschiebungen nun soweit: Die elektronische Gesundheitsakte geht heute, Mittwoch, in Betrieb – zumindest in Spitälern in der Steiermark und in Wien. Die wichtigsten Fragen.

1. Was ist die elektronische Gesundheitsakte – und was soll sie bringen?

Die elektronische Gesundheitsakte ist eine Art virtueller Lebenslauf. Sie soll Patienten sowie ihren behandelnden Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken einfachen Zugang zu Gesundheitsdaten bringen. Die Daten und Befunde werden vernetzt – zentral gespeichert wird nichts. Ein behandelnder Arzt kann seine Behandlung auf vergangene Behandlungen abstimmen.

2. Welche Daten und Befunde stehen in der elektronischen Gesundheitsakte?

In die Akte kommen zunächst Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Später sollen Patientenverfügungen und weitere Befundarten folgen, etwa Röntgenbilder. E-Card-Besitzer können ihre Akte online über das Elga-Portal einsehen – und gegebenenfalls Befunde aus Elga löschen.

3. Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Ab wann nehmen Ärzte und Apotheken teil?

In der Steiermark werden zum Start 90 Prozent des stationären und ambulanten Bereichs abgedeckt. In Wien wird an fünf Abteilungen des Spitals Hietzing gestartet, dann folgen die weiteren KAV-Spitäler und im Mai 2016 dann das Wiener AKH. Die anderen Bundesländer folgen ab Mitte 2016. Ab Mitte 2016 können Vertragsärzte, Gruppenpraxen, selbstständige Ambulatorien sowie Apotheken die Akte nutzen. Pflicht wird das im niedergelassenen Bereich erst ab Mitte 2017. Ab 2022 werden auch Zahnärzte Elga nutzen.

4. Was ändert sich mit dem Start der elektronischen Akte für den Bürger?

Mit heute ändert sich für den Patienten noch nicht viel. Erst im Laufe der Zeit werden sich die Befunde im System sammeln, und die Bürger müssen sie dann nicht mehr selbst zum Arzt mitnehmen. Wer nicht will, dass seine Daten elektronisch vernetzt werden, kann sich bereits seit Jänner 2014 abmelden.

5. Sind die Daten in der elektronischen Gesundheitsakte sicher?

Laut Betreiber gelten höchste Sicherheitsstandards. Zugriffe werden protokolliert und können vom Patienten eingesehen werden. Auf der E-Card wird nichts gespeichert.

6 Welche Kritik gibt es außerdem? Ist die elektronische Gesundheitsakte selbst sicher?

Die Ärztekammer fürchtet zusätzlichen administrativen Aufwand. Es sei absehbar, dass niedergelassene Ärzte Elga nicht umsetzen werden. Die FPÖ hält es für „sauteure Augenauswischerei“ und fürchtet Datenmissbrauch. Die Wirtschaftskammer begrüßt den Start, kritisiert aber, dass Patienten Daten wahlweise ausblenden können. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2015)

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