Rechnungshof empfiehlt Abbau von Spitalsbetten

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Die Prüfer sehen ein Einsparungspotenzial von 4,75 Milliarden Euro. Kritisiert wird auch der mangelnde Einfluss des Bundes.

Die schon seit vielen Jahren immer wieder kritisierte und in der vorigen Wochen auch von der OECD bestätigte hohe Zahl an Spitalsbetten in Österreich hat nun auch der Rechnungshof beanstandet. Das Einsparungspotenzial in diesem Bereich beziffern die Prüfer in einem am Mittwoch veröffentlichen Bericht mit 4,75 Milliarden Euro. Kritik übt der RH auch am mangelnden Einfluss des Bundes auf die Länder.

Österreich wies im Jahr 2012 mit 546 aufgestellten Akutbetten je 100.000 Einwohner die im europäischen Vergleich höchste Akutbettendichte auf, heißt es in dem RH-Bericht. Trotz einer Reduktion in den letzten Jahren müsste Österreich immer noch rund 40 Prozent der Akutbetten abbauen, um die Größe seines stationären Sektors dem EU-Niveau anzugleichen. "Die Überkapazitäten im stationären Bereich entsprachen zu aktuellen Kosten einem Umschichtungspotenzial in alternative (insbesondere ambulante) Behandlungsformen in Höhe von 4,75 Milliarden Euro." Die Bettendichte ist in den Bundesländern unterschiedlich. So verfügte im Jahr 2013 das Burgenland über 396 Akutbetten für 100.000 Einwohner, Salzburg dagegen über 725.

"Vermeidbare Kostenbelastungen"

"Durch das Festhalten an bestehenden Krankenhausstrukturen wurden Umschichtungspotenziale im stationären Bereich bislang nicht genutzt. Dies führte zu vermeidbaren Kostenbelastungen und beeinträchtigte die Qualität der Patientenbehandlung", kritisiert der Rechnungshof.

Die Prüfer bemängeln in dem Bericht auch den mangelnden Einfluss des Bundes - ein Umstand, den auch die verschiedenen Gesundheitsminister in der Vergangenheit immer wieder beklagt haben. So wird ein Ungleichgewicht bei der Krankenanstaltenplanung konstatiert: "Während Beschlüsse auf Bundesebene grundsätzlich der Zustimmung sowohl der Länder- als auch der Sozialversicherungsvertreter bedurften, hatte der Bund auf Landesebene lediglich ein Vetorecht."

Der RH wirft dem Bund aber auch vor, seine Kompetenzen nicht auszuschöpfen. Das Gesundheitsministerium habe auch bei gravierenden Abweichungen vom Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) nur unverbindliche Anmerkungen gemacht und dies nicht in deutlicher Form beanstandet. Außerdem habe der Bund sein Vetorecht gegen Beschlüsse der Gesundheitsplattformen bzw. der Landes-Zielsteuerungskommissionen selbst in jenen Fällen nicht eingesetzt, in denen Beschlüsse des Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG) im klaren Widerspruch zur Rahmenplanung des ÖSG standen. So habe das Gesundheitsministerium etwa Detailplanungen Niederösterreichs und in abgeschwächter Form auch Oberösterreichs im Hinblick auf die gesetzlich festgelegten Mindestinhalte der Landeskrankenanstaltenpläne bzw. RSG als gesetzwidrig eingestuft. Niederösterreich habe aber bis dato seine Pläne trotzdem nicht angepasst - für den RH "Ausdruck des mangelhaften Durchsetzungsvermögens des Bundes".

Das BMG löste auch den bei Verstößen gegen den ÖSG festgelegten Sanktionsmechanismus nicht aus. Es habe seine Steuerungsfunktion u.a deswegen nicht wahrgenommen, weil die ÖSG-Konformität der Detailplanungen nicht überprüfbar gewesen sein. Die in der Zielsteuerungsvereinbarung 2013 festgelegten Sanktionsmechanismen waren nach Einschätzung des RH nicht geeignet, ein vereinbarungskonformes Agieren der Systempartner sicherzustellen.

(APA)

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