Steuerersparnis für Verheiratete mit deutscher Pension

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Höchstinstanzurteil verbessert die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Braunau/Wien. In der rot-schwarzen Bundesregierung ist eben die Debatte um die Finanzierung des Pensionssystems und notwendiger Reformen neu entbrannt. Für (künftige) Bezieher einer Pension könnte das letztlich mit Verschärfungen enden.

Für tausende Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben und eine Pension aus dem deutschen gesetzlichen Pensionssystem beziehen, gibt es hingegen eine gute Nachricht, was die Besteuerung betrifft: Ihnen winkt nach einem Erkenntnis des Bundesfinanzhofs die Chance auf Steuerersparnis. Der Grund dafür ist: Nach einem Verfahren, das der Steuerberater Günther Wagner von der Passauer Kanzlei Aigner für den in Braunau angesiedelten Grenzgängerverband angestrengt hat, ist nach dem höchstinstanzlichen Urteil der Weg frei. Somit können betroffene Pensionisten, die verheiratet sind, eine Zusammenveranlagung in Deutschland vornehmen, günstiger aussteigen und deswegen mehr Geld erhalten. Deutschland bittet, wie bereits mehrfach berichtet, Bezieher deutscher Pensionen im Ausland seit rund einem Jahrzehnt zur Kasse.

In Österreich trifft die Besteuerung schätzungsweise insgesamt rund 160.000 Pensionisten, darunter sind naturgemäß viele Menschen im österreichisch-deutschen Grenzraum. Das einschlägige Urteil, das heuer im Herbst bekannt gegeben worden ist, nützt Personen, die eine deutsche Pension erhalten, verheiratet sind und mit dem Ehepartner zusammenleben. Mit dem höchstinstanzlichen Erkenntnis wird klargestellt, dass für diesen Personenkreis die in Deutschland vorhandene steuerliche Gemeinsamveranlagung von Ehepartnern erlaubt ist.

Höhere Obergrenze bei Veranlagung

Für diese Gruppe kann die sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht zur Anwendung kommen, die mehr Möglichkeiten für eine steuerliche Absetzbarkeit zulässt. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht gilt für 2014 eine Grenze von 8354 Euro, die nicht überschritten werden darf. Wegen der nun erlaubten gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner verdoppelt sich diese Obergrenze jedoch auf 16.708 Euro, bis zu diesem Limit darf unbeschränkt versteuert werden. Das wiederum bietet in Deutschland die Chance, vieles von der Steuer abzusetzen, wie beispielsweise den Arbeitslohn bei Rechnungen für Handwerker oder Arztrechnungen.

Von der Ausweitung der steuerlichen Möglichkeiten profitieren laut Experten insbesondere jene Menschen, bei denen der Ehepartner eine niedrige Pension (Rente) erhält. Jedenfalls sollten Personen, die betroffen sein könnten, eine solche Variante zumindest genau prüfen. Zuständige Stelle dafür ist insbesondere der Grenzgängerverband in Braunau, der sich bereits seit Jahren intensiv mit den Auswirkungen der Besteuerung deutscher Pensionen in Österreich befasst.

Vergünstigung durch Steuerreform

In Österreich kommt es zum Jahreswechsel zu einer Vergünstigung. Für die deutlich mehr als zwei Millionen Bezieher einer österreichischen Pension steht schon seit Längerem eine Neuerung fest. Pensionisten werden im kommenden Jahr neben der Erhöhung der Pensionen um 1,2 Prozent von der Anfang 2016 in Kraft tretenden Steuerreform profitieren. Steuerliche Verbesserungen kommen demnach ab einer monatlichen Pension von 1067 Euro brutto zum Tragen.

Bezieher einer niedrigeren Pension unter dieser Grenze gehen ebenfalls nicht völlig leer aus. Sie erhalten erstmals eine steuerliche Gutschrift („Negativsteuer“) von maximal 110Euro pro Jahr. Die Überweisung wird automatisch durch das Finanzministerium vorgenommen. Ausgenommen davon sind Bezieher einer Mindestpension, der sogenannten Ausgleichszulage, weil eine Gutschrift sonst die Ausgleichszulage im gleichen Ausmaß verringern würde.

Für jene Menschen, die erst 2015 in Pension gegangen sind, kommt die Pensionserhöhung um 1,2 Prozent allerdings 2016 noch nicht zum Tragen. Das ist bereits seit einigen Jahren Teil eines Sparpakets bei neuen Pensionen. Österreichs Seniorenvertreter sind mit der Forderung, diese Maßnahme durch eine Aliquotierung zumindest zu entschärfen, bisher bei der Bundesregierung abgeblitzt. (ett)

AUF EINEN BLICK

Grenzgängerverband. Das Büro der Organisation befindet sich in Braunau am Inn. Telefonnummer aus Österreich: +43/(0)7722/841 28. Bürozeiten: dienstags und donnerstags jeweils von acht bis zwölf Uhr. Online: www.grenzgaengerverband.at. Diese Einrichtung ist schon seit Jahren mit den Folgen der Besteuerung von deutschen Pensionen im Ausland intensiv befasst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2015)

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