Finale Gerichtsschlacht um Mensdorff-Pouilly

Blaulicht-Causa. Ist das Engagement des ÖVP-nahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly als Untreue-Handlung zulasten der Telekom Austria (TA) zu werten? Oder war „Graf Ali“ nur ein harmloser Coach für Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer?

Wien. Muss Alfons Mensdorff-Pouilly ins Gefängnis? Muss er eine Haftstrafe wegen Beteiligung an der Untreue hinnehmen? Das waren am Montag die im Gerichtssaal immer wieder gestellten Kernfragen – im Finale des sich seit Monaten dahinschleppenden Strafprozesses rund um Mensdorffs Rolle bei der geplanten Einführung eines flächendeckenden digitalen Funksystems für die österreichischen Blaulichtorganisationen.

Der ÖVP-nahe Lobbyist, Jagdveranstalter und (wie er sich selbst gern ganz schlicht nennt) Landwirt, war damals, es war um die Jahre 2003, 2004, Berater der Telekom Austria (TA). Konkret: Berater des seinerzeitigen Festnetz-Vorstandes und nunmehrigen Mitangeklagten, Rudolf Fischer.

Es war die Zeit, als das sogenannte Tetron-Konsortium, bestehend aus Motorola und Alcatel, bei der Vergabe des Funksystems zum Zug kam. Die TA wollte letztlich „nur“ der (mit weniger Risiko ausgestattete) Infrastrukturlieferant sein. Und nicht Teil des Konsortiums. Mensdorff sollte helfen, dies auf Schiene zu bringen. Später flossen dafür (laut dem Kronzeugen, dem Ex-TA-Finanzvorstand Gernot Schieszler) 1,1 Millionen Euro auf Mensdorff-Konten.

Fischer wachte damals darüber, dass die Zahlung diskret erfolgte. Nun verteidigt er das Engagement jenes Mannes, der von den Prozesskiebitzen gern „Graf Ali“ genannt wird. Mensdorff habe einst seine Kontakte zugunsten der TA spielen lassen. Und: „Er war wie ein Coach für mich“, so Fischer. Der Vorwurf der Untreue bzw. der Beteiligung an der Untreue zulasten der TA-Aktionäre sei verfehlt, sagen beide Beschuldigte.

„Wo war seine Leistung?“

Bis die Verhandlung im Straflandesgericht Wien am Montag endlich ins Finale gehen konnte, mussten noch stundenlang Berichtigungen des bisherigen Gerichtsprotokolls vorgenommen werden. Erst am Nachmittag kam der Sachverständige Georg H. Jeitler zu Wort. Er sollte die viel strapazierte Frage klären: Wo war Mensdorffs Leistung?

Jeitler hatte wenig Entlastendes auf Lager: Das Handeln des Lobbyisten sei „amateurhaft“ gewesen. Und: „Für ein spezifisch geplantes und durchgeführtes Kommunikationsprojekt liegen allseits keine Anhaltspunkte vor.“ Mensdorff sei gar kein Lobbyist „im fachlichen Sinn“ gewesen. Sein Vorgehen habe sich „unorthodox“ gestaltet. Immerhin gestand der Gutachter jenen Bonus zu, der als das große Berufsgeheimnis des nunmehrigen Angeklagten gilt: Mensdorff sei schlicht und einfach gut vernetzt.

Das Honorar für das Lobbying der Telekom in Richtung des Geschäftspartners Motorola liege laut dem Sachverständigem bei maximal 100.000 Euro. Also weit entfernt von der Millionensumme, die Mensdorff erhalten haben soll. Allerdings hat der 62-Jährige schon in vorigen Verhandlungen erklärt, das Geld sei nicht nur an die Causa Blaulichtfunk gebunden gewesen. Er habe sich auch sonst – diskret, aber doch – nützlich gemacht. Übrigens: Bis heute funktioniert dieses Funksystem, das in der Ära des (mittlerweile in der Cash-for-Law-Affäre verurteilten) ÖVP-Innenministers Ernst Strasser auf den Weg gebracht wurde, nicht flächendeckend.

Das Thema Korruption war für die Justiz schon einmal Grund genug, den Lobbyisten vor Gericht zu bringen. Für den aus Lothringer Adel stammenden Jagdfreund (Mensdorff ist der Ehemann von Ex-ÖVP-Frauen- bzw. Umweltministerin Maria Rauch-Kallat, die beiden leben aber getrennt) war es beim Prozess 2013 um Geschäfte des britischen Rüstungskonzerns British Aerospace BAE Systems gegangen. Das Unternehmen hielt zuletzt unter anderem Anteile an EADS, der Herstellerfirma des Kampfjets Eurofighter. Mensdorff war Berater von BAE. Als solcher stand er im Verdacht, als Schmiergeldverteiler für den osteuropäischen Raum fungiert zu haben. Sowohl der Konzern als auch Mensdorff selbst wiesen dies zurück.

Ein Minischuldspruch von früher

Und da es dem Staatsanwalt nicht gelang, diesen Verdacht – nämlich Bestechung – zu beweisen, bastelte er sozusagen eine Verlegenheitsanklage. Diese lautete auf Geldwäscherei. Doch auch dieses Delikt ließ sich nicht beweisen. Mensdorff wurde im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen. Dennoch erhielt seine bis dahin weiße Weste einen Fleck: Ein Minischuldspruch an einer Nebenfront ging sich dann doch aus: zwei Monate bedingte Haft wegen Vorlage eines falschen Beweismittels. Ob es in Sachen Tetron für eine Verurteilung reicht, war Montagnachmittag noch offen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2015)

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