Deutsche Polizei bereitet Pläne zu Grenzschließung vor

Flüchtlinge warten in einer Aufnahmestelle.
Flüchtlinge warten in einer Aufnahmestelle.APA/EPA/KAY NIETFELD
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Notfallmaßnahmen sehen eine Einreise nur noch für kleine Flüchtlingskontingente vor. Notfalls stünden Wasserwerfer bereit.

Angesichts der hohen Flüchtlingszahl hat die deutsche Bundespolizei einem Bericht zufolge konkrete Pläne zur Schließung der Grenze ausgearbeitet. Der Plan ziele auf das Abweisen von Flüchtlingen an der österreichischen Grenze ab, wo dann nur noch kleinen Kontingenten die Einreise nach Deutschland gewährt würde, berichtete die "Welt".

Das Blatt berief sich auf Bundestagspolitiker von Union und SPD, denen Bundespolizei-Präsident Dieter Romann die Pläne bereits vorgestellt habe. Die Sicherung der Grenze solle mithilfe von drei Einsatzlinien sichergestellt werden, habe Romann gegenüber den Koalitionsfraktionen dargelegt. Zunächst würden im Falle einer Grenzsicherung die mehr als 60 großen Grenzübergänge sowie die Brücken über Salzach und Inn gesperrt werden.

Mit Hubschraubern direkt zurück zur Grenze

Dort könnten den Schilderungen zufolge im Notfall auch Wasserwerfer zum Einsatz kommen, heißt es nach Informationen der "Welt" in den Plänen. Im Hinterland würden Polizisten vor allem damit beschäftigt sein, Menschen aufzugreifen, die an den Kontrollen vorbei über die grüne Grenze nach Deutschland kommen. In einer dritten Linie könnten Flüchtlinge aus bayerischen Aufnahmezentren mit Hubschraubern direkt zurück an die Grenze gebracht werden.

Die Bundespolizei habe aber betont, dass solche Maßnahmen nicht von Dauer sein könnten, berichtet das Blatt weiter. Selbst mit der Unterstützung von Bereitschaftspolizeien könnte ein solches robustes Vorgehen nur für drei bis sieben Tage umgesetzt werden.

Rechtliche Basis für das Zurückweisen an der Grenze wäre das deutsche Asylverfahrensgesetz. Dieses sieht vor, dass Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, zurückgewiesen werden können. Laut dem Dublin-Abkommen ist derjenige Staat der Europäischen Union (EU) für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, in dem der Flüchtling den EU-Raum betritt.

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(APA/AFP)

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