Familienrecht: Rechtsanwälte warnen vor Rückschritt

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Die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass im neuen Ehepaket keine Rechtsberatung für Eheverträge und Scheidungen vorgesehen ist. Sie will das Verschuldensprinzip bei Scheidungen streichen.

Die Rechtsanwälte warnen vor einem "Rückschritt" beim neuen Eherecht. Sie kritisieren insbesondere, dass das Familienpaket keine Rechtsberatung für Eheverträge und Scheidungen vorsieht und warnen, dass damit die schwächeren Partner unter die Räder kommen könnten. Unzufrieden ist Rechtsanwaltskammer-Präsident Gerhard Benn-Ibler auch damit, dass die ursprünglich vorgesehene eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wieder aus dem Gesetzeskonvolut gestrichen wurde.

Benn-Ibler kritisiert insbesondere, dass Ehepaare künftig ohne vorherige Rechtsberatung über die spätere Aufteilung von Ersparnissen, Ehewohnung und sonstigem "Gebrauchsvermögen" entscheiden können sollen. Dass über Erspartes und Wohnung ein Notariatsakt angefertigt werden muss, ist aus seiner Sicht keine Hilfe. Ein Notariatsakt sei lediglich ein "teures und unnotwendiges Formalelement". Außerdem könne ein einzelner Notar wohl kaum zwei Partner mit unterschlichen Interessen beraten: "Der kann sich nicht auf zwei Sessel setzen."

Die Rechtsanwälte schlagen daher den Verzicht auf den Notariatsakt und stattdessen eine verpflichtende Beratung der Partner bei Ehepakten vor. "Ein Notariatsakt ist nicht billig. Wenn ich die gleichen Kosten, die ich bei einem Notariatsakt habe, aufwende, um die zukünftigen Ehepartner beraten zu lassen, dann ist das besser angelegt", so Benn-Ibler. Er kritisiert daher auch die wieder aus dem Gesetz gestrichene Beratungspflicht bei Scheidungen. Eine Rechtsberatung müsse ja nicht unbedingt durch einen Anwalt erfolgen, sondern wäre auch in einer Familienberatungsstelle möglich: "Mir ist nicht wichtig, wer das macht, sondern dass es geschieht."

Wünschen würde sich Benn-Ibler außerdem die Streichung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen: "Die Frage des Verschuldens ist nicht mehr von Bedeutung, in meinen Augen. Aber das wäre natürlich eine mutige Änderung gewesen, die man sich noch immer nicht anzugehen getraut hat." Als "rechtsstaatlich bedenklich" wertet Benn-Ibler, dass das Familienpaket noch vor der Sommerpause ohne Begutachtung beschlossen werden soll. Diese Eile "macht keinen schlanken Fuß".

(APA)

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