Schengenzone: Grenzschutz ohne Zustimmung möglich

GRENZKONTROLLEN AM GRENZ�BERGANG NICKELSDORF
GRENZKONTROLLEN AM GRENZ�BERGANG NICKELSDORF(c) HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk
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Die EU-Kommission schlägt eine europäische Grenzwache vor, die die Außengrenzen sichern soll − notfalls auch gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaats.

Brüssel/Straßburg. Die Sicherung des Territoriums gehört seit jeher zu den ureigensten Kompetenzen eines Staates. Doch in Europa ist dieser althergebrachte Ansatz mittlerweile an seine sprichwörtlichen Grenzen gelangt. Die Tatsache, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte in der EU heuer bei mittlerweile 1,5 Millionen liegt, hat nun die EU-Kommission als Hüterin der Verträge auf den Plan gerufen: Am gestrigen Dienstag stellte die Brüsseler Behörde ihre Pläne zur Schaffung einer europäischen Grenz- und Küstenwache vor, die die Außengrenzen der Union sichern soll − im äußersten Fall auch gegen den Willen des betroffenen Mitgliedstaats.

Organisatorischer Nukleus der neuen schnellen Einsatztruppe ist die in Warschau ansässige, 2004 gegründete EU-Grenzschutzagentur Frontex − die bis dato mäßig erfolgreich war, da sie an zwei Kinderkrankheiten laborierte: Erstens verfügt Frontex über keine eigenen Ressourcen, und zweitens ist sie vom guten Willen der EU-Mitglieder abhängig. Die Grenzen der Agentur offenbarten sich im Zuge der Flüchtlingskrise, als sich Griechenland über Monate hinweg weigerte, um EU-Unterstützung bei der Sicherung der maritimen Grenze zur Türkei anzusuchen, und damit seine europäischen Partner zur Weißglut brachte − erst die implizite Drohung mit dem Ausschluss aus der Schengenzone brachte Athen zum Umdenken.

1500 Grenzschützer

Der Vorschlag der Kommission sieht die Schaffung einer Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern vor, die innerhalb von 72 Stunden an einen Einsatzort entsendet werden können und − ebenfalls ein Novum – eigene Hardware ordern dürfen und nicht mehr auf Sachspenden angewiesen sind. Zudem soll das stehende Personal der neuen Agentur, in der Frontex aufgehen soll, von derzeit rund 400 auf 1000 bis zum Jahr 2020 aufgestockt werden. Ihre Aufgabe wird es sein, die Lage an den Außengrenzen zu beobachten und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen bzw. einen Einsatz der EU-Grenzschützer an einem Grenzabschnitt zu empfehlen. Weigert sich ein EU-Mitglied, diesem Einsatz zuzustimmen, kann die Kommission vom neuen „Recht auf Intervention“ Gebrauch machen: Der betroffene Staat müsste dann auf Brüsseler Anordnung die Eingreiftruppe ins Land lassen und mit ihr kooperieren. Man wolle ein Sicherheitsnetz schaffen und Schlupflöcher stopfen, sagte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans bei der Präsentation der Vorschläge im Europaparlament in Straßburg.

Die neu geschaffene Agentur wird zudem mit der Rückführung jener Migranten betraut, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Für die Abschiebungen soll ein eigenes europäisches Reisedokument geschaffen werden − denn bis dato weigern sich viele Drittstaaten mit dem Verweis auf fehlende Dokumente, Migranten zurückzunehmen. Ebenfalls vorgeschlagen wurde gestern eine Novelle des Schengener Grenzkodex, die systematische Kontrollen der EU-Bürger an den Außengrenzen der Union ermöglichen soll − und zwar sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise. Bis dato werden nur Drittstaatsangehörige genauer durchleuchtet.

Im komitologischen Hinterzimmer

Die Kommissionsvorschläge werden beim EU-Gipfel am kommenden Donnerstag und Freitag zur Diskussion stehen. Ob Rat und Europaparlament dem Paket in dieser Form zustimmen, muss sich noch weisen. Mit Deutschland und Frankreich haben zwar die Schwergewichte der Schengenzone ihr Okay gegeben, doch an mindestens zwei Fronten droht Widerstand. Erstens haben einige Mitgliedstaaten grundsätzliche Bedenken, Souveränität an Brüssel abzutreten. Und zweitens ist die rechtliche Konstruktion der neuen Agentur delikat. Die EU-Kommission will die Entscheidung über einen Einsatz gegen den erklärten Willen eines Mitglieds nämlich mittels Durchführungsrecht vollziehen. Das bedeutet, dass weder Rat noch Europaparlament Einfluss auf die Entscheidung haben, weil diese im Rahmen des berühmt-berüchtigten Komitologieverfahrens gefällt wird, bei dem ein Komitee von Vertretern der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Aus der Sicht der Kommission hat dies den Vorteil, dass der Beschluss nicht coram publico, sondern sozusagen in einem prozeduralen Hinterzimmer gefällt wird.

AUF EINEN BLICK

Die geplante EU-Grenzwache soll die Grenzschutzagentur Frontex ersetzen. Im Gegensatz zu Frontex wird sie nicht auf den guten Willen der Mitgliedstaaten angewiesen sein, sondern über eine Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern verfügen, die binnen 72 Stunden an einen Grenzabschnitt beordert werden können – notfalls auch gegen den Willen des betroffenen EU-Mitglieds. Zu den erweiterten Kompetenzen zählt auch die Abwicklung von Abschiebungen sowie die Möglichkeit von Einsätzen in Drittstaaten. Zusätzlich schlägt die EU-Kommission eine Novelle des Schengener Grenzkodex vor, die systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Außengrenzen vorsieht.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2015)

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