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Pilz: Mensdorff-Urteil beendet "Kaste der Unberührbaren"

Peter Pilz
Peter PilzAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das nicht rechtskräftige Urteil gegen den "Truthahnzüchter" sei der Auftakt für weitere Verfahren im ÖVP-Umfeld, meint der Grünen-Politiker.

Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, sieht in dem nicht rechtskräftigen Urteil gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly ein Zeichen dafür, dass die „Kaste der Unberührbaren" von nun an der Vergangenheit angehört. Das Urteil in der Blaulichtfunk-Affäre sei der Auftakt für weitere Verfahren im Umfeld der ÖVP und des Innenministeriums, gab er sich am Mittwoch überzeugt. Und er gab sich spöttisch: „Bei der ÖVP ist fünfzehn Jahre ohne den Truthahnzüchter nichts gegangen“, verwies Pilz darauf, dass sich der Waffenlobbyist und Gastgeber zahlreicher Jagden, im Gerichtsverfahren als „Landwirt" bezeichnet hatte.

Nun ins Visier nimmt Pilz den früheren Bundesrats-Vizepräsidenten Harald Himmer (ÖVP), der mittlerweile dem Rat nicht mehr angehört, sowie Christoph Ulmer, Ex-Kabinettchef im Innenministerium unter dem damaligen Minister Ernst Strasser (ÖVP). Gegen beide läuft ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien, wie die Behörde am Mittwoch bestätigte. Gegen Himmer besteht der Verdacht der Untreue, bei Ulmer wird einer vermuteten Geldwäsche nachgegangen. Beide waren in die Vergabe des Blaulichtfunkes eingebunden und ließen beim parlamentarischen Untersuchungsausschuss einige Fragen offen. Dafür wurde bekannt, dass Ulmer ein gerngesehener Gast bei den Jagden von Mensdorff war, inklusive Auslandsreisen.

Fragen warf auch der Beraterjob der damaligen Frau von Ulmer auf, die für Motorola tätig war, obwohl ihre Leistung nicht nachvollziehbar war. Motorola bekam gemeinsam mit Alcatel (dessen Chef Himmer damals war) den Zuschlag für den Blaulichtfunk. Technologielieferant war die Telekom Austria, die 1,1 Millionen Euro „Beraterhonorar" an Mensdorff zahlte.

Stellt das Innenministerium Schadenersatzforderungen?

Von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will Pilz nun wissen, ob sie nun Schadenersatzforderungen an die Beteiligten stellt, schließlich sei die Republik bei der Vergabe des Blaulichtfunkes durch Schmiergeldzahlungen geschädigt worden. Bei der Landespolizeidirektion Burgenland ist man zu möglichen waffenrechtlichen Konsequenzen für den Burgenländer Mensdorff, sollte das Urteil rechtskräftig werden, schweigsam. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, gebe es hier keine Auskunft, so die Pressestelle. Pilz will jedenfalls auch bei den umstrittenen Gatterjagden von Mensdorff nicht locker lassen. Er will thematisieren, warum es im Südburgenland "Profigemetzel unter Polizeischutz" gebe, so Pilz vor Journalisten.

Und der Grüne appellierte an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), die Staatsanwaltschaft in Korruptionsfällen massiv aufzustocken. Während in Deutschland bis zu 10 Staatsanwälte an großen Causen arbeiten würden, müsste in Österreich ein Staatsanwalt gleich mehrere große Fälle betreuen. Umso beachtlicher sei die Arbeit von Staatsanwalt Volkert Sackmann im Blaulichtfunk-Prozess gewesen.

Causa Blaulichtfunk

Im Blaulichtfunkprozess ist am Montagabend der Lobbyist und Jagdveranstalter Alfons Mensdorff-Pouilly zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, der Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr Haft. Mensdorff muss auch den Schaden von 1,1 Mio. Euro plus vier Prozent Verzinsung wiedergutmachen. Da sich Anklage wie Verteidigung drei Tage Bedenkzeit erbeten haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Millionen Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen.

(APA)