Grazer Amokfahrer war laut Gutachter zurechnungsfähig

Archivbild: Einer der Tatorte der Grazer Amokfahrt
Archivbild: Einer der Tatorte der Grazer AmokfahrtAPA/EPA/ELMAR GUBISCH
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Laut einem Gerichtssachverständigen soll der Amokfahrer gewusst haben, was er tut. Er müsse aber dennoch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 26-jährige Alen R., der am 20. Juni bei seiner Amokfahrt in der Grazer Innenstadt drei Menschen getötet und mehrere schwerst verletzt haben soll, sei bei der Tat zurechnungsfähig gewesen. Dies soll aus einem ersten fertiggestellten, vom Gericht in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten hervorgehen, wie die "Kronen Zeitung" meldete.

Einer der beiden beauftragten Gerichtssachverständigen dürfte inzwischen mit seiner Einschätzung des Geisteszustandes des Mannes fertig sein. Dem Gutachten zufolge wurde eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfohlen, weil er als gefährlich einzustufen ist. Das zweiter, von der Anklage in Auftrag gegebene Gutachten steht dem Bericht zufolge noch aus.

Die Untersuchungshaft für Alen R. war zu Beginn der vergangene Woche bei der Haftprüfungsverhandlung abermals wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest zwei Monate verlängert worden. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 8. Februar angesetzt.

>> Bericht der "Kronen Zeitung"

(APA)

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