Die Verteidigerin des Grazer Amokfahrers glaubt, dass den "tragischen Ereignissen keine kriminelle Absicht zugrunde liegt". Ihr Mandant habe sich verfolgt gefühlt.
Während Gerichtspsychiater Manfred Walzl in seinem seit wenigen Tagen vorliegenden Gutachten den Amokfahrer von Graz als zurechnungsfähig einstuft, bleibt der inhaftierte Beschuldigte bei seiner Verantwortung: Seine Verteidigerin Liane Hirschbrich erklärte gegenüber der Austria Presseagentur, dass er sich damals schon längere Zeit verfolgt gefühlt hatte und das am 20. Juni "besonders intensiv erlebt" habe.
Er habe "aus Angst um sein Leben gehandelt", schilderte die Anwältin am Donnerstag. Das Gutachten des Psychiaters schließe ihr zufolge eine "Geisteskrankheit ausdrücklich aus". Somit sei von einer Zurechnungsfähigkeit auszugehen. Die Frage, wie gefährlich ihr Mandat sei, ist ihrer Ansicht nach "nur unzureichend behandelt" worden. Walzl gehe von einer Gefährlichkeit aus: "Allerdings ist vom Staatsanwalt ein zweiter Gutachter bestellt worden und es ist abzuwarten, ob dieser zu einer anderen Schlussfolgerung kommt", meinte Hirschbrich.
Sie selbst zeigte sich überzeugt, dass den "tragischen Ereignissen keine kriminelle Absicht zugrunde liegt". Die Verteidigerin hoffe, dass die Geistesverfassung ihres Mandanten sowie die Umstände der Tat im weiteren Verfahren vollständig geklärt werden.
Amokfahrt von Graz
Graz wurde am 20. Juni 2015 Schauplatz einer schier unfassbaren Amokfahrt: Rund fünf Minuten rast ein 26-Jähriger durch die Innenstadt und fährt immer wieder Personen an. Das blutige Fazit: Drei Menschen werden getötet, darunter ein vierjähriger Bub, sowie 34 Personen verletzt. Der Täter, ein 26-jähriger Kraftfahrer mit österreichischer Staatsbürgerschaft und "bosnischem Bezug", war bereits zuvor "als gewaltbereit in Erscheinung getreten". Der verheiratete Vater zweier Kinder wurde nach häuslicher Gewalt am 28. Mai von seinem Wohnsitz weggewiesen.
(APA)