Der Lobbyist wurde wegen Beteiligung an der Untreue nicht rechtskräftig verurteilt. Ex-Telekom-Vorstand Fischer äußerte sich noch nicht.
Im Blaulichtfunkprozess hat der Zweitangeklagte, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly, gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Richter Michael Tolstiuk hatte den Jagdveranstalter zu Wochenbeginn zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Vom Erstangeklagten, dem früheren Telekom-Austria-Finanzvorstand Rudolf Fischer, lag bis Donnerstagnachmittag nach Auskunft des Straflandesgerichts Wien noch keine Reaktion vor. Er wurde zu einem Jahr Haft, ebenfalls unbedingt, verurteilt. Beide Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft erbaten sich daraufhin drei Tage Bedenkzeit - diese läuft derzeit noch. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Die Causa im Detail: Nach elf Verhandlungstagen wurde Mensdorff-Pouilly wegen Beteiligung an der Untreue in der Causa Blaulichtfunk zu drei Jahren Haft verurteilt - ohne Bewährung. Zudem muss der Waffenlobbyist und Jagdveranstalter 1,1 Millionen Euro an die Telekom Austria zurückzahlen. Diese Summe hatte er für seine 2003, 2004 entwickelten, aber bis heute nicht klar nachvollziehbaren Aktivitäten rund um die Vergabe des Funknetz-Auftrags erhalten. Den Zuschlag zur Errichtung dieses digitalen Netzes für die österreichischen Blaulicht-Organisationen erhielt damals das sogenannte Tetron-Konsortium – bestehend aus Motorola und Alcatel. Neben Mensdorff wurde auch Fischer wegen Untreue verurteilt. Er bekam ein Jahr Haft.
Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben.
(APA)