Schwedin unter IS-Verdacht wird nicht ausgeliefert

Die unterschiedliche Rechtslage macht ein formelles Auslieferungsbegehren unmöglich.

Jene 17-Jährige, die am 5. Dezember am Wiener Westbahnhof unter dem Verdacht festgenommen worden war, sie wolle sich in Syrien der Terrormiliz IS anschließen, wird nicht in ihre Heimat Schweden ausgeliefert. Schweden hat kein Auslieferungsbegehren gestellt.

Wie die schwedische Nachrichtenagentur TT berichtete, kann die schwedische Justiz gar keinen derartigen Antrag stellen, weil dort die bloße Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Terrororganisation, wegen der gegen die Jugendliche in Österreich ermittelt wird, kein strafbarer Tatbestand ist. In Österreich prüft die Justiz indes, ob ihr in Wien der Prozess gemacht wird.

Seit klar ist, dass Schweden keinen Auslieferungsantrag stellt, befindet sich die junge Frau nicht mehr in Auslieferungshaft, sondern in Untersuchungshaft. Sie ist in einer Wiener Haftanstalt für jugendliche Rechtsbrecher untergebracht und erhielt aus Schweden bereits Besuch von ihrer Mutter.

In der Heimatstadt der 17-Jährigen, Linköping, wollen Familie und Sozialbehörden weiter versuchen, das Mädchen möglichst rasch nach Schweden zurückzubringen. Dies ist allerdings nur möglich, sollte die 17-Jährige in Wien aus der Haft entlassen werden und freiwillig nach Schweden zurückkehren. Laut Medienberichten befand sie sich bei ihrer Festnahme vor knapp zwei Wochen in Wien auf der Durchreise nach Syrien.

(APA)

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