Die Juristin will eine Kostengrenze für den Bundespräsidenten-Wahlkampf von einer Million Euro und wirbt für ein "Fairnessabkommen". Die Privatsphäre der Kandidaten sei zu schützen.
Irmgard Griss, die bereits via YouTube-Video ihre Kandidatur für die Bundespräsidentschaftswahl 2016 bekannt gegeben hat, tritt für ein "Fairness- und Transparenzabkommen" im Wahlkampf ein. Dieses sollen alle Kandidaten einhalten, erklärte sie bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag. Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes sprach sich auch für eine Kostengrenze für den Wahlkampf von einer Million Euro aus - und gab sogleich die erste bei ihr eingegangene Spende bekannt. Die Ehefrau von Andritz-Chef Wolfgang Leitner, Cattina Leitner, spendete 100.000 Euro.
Als Minimum will Griss 500.000 Euro auftreiben - aber nicht von Parteien. Bisher stehe man bei etwas über 100.000 Euro, wobei eben der Großteil von Leitner kam. Sie habe auch weitere Zusagen. Jeder Beitrag sei willkommen, unterstrich Griss.
Die von ihr erwogene Obergrenze von einer Million Euro "ist natürlich in meinem Interesse, das geb' ich offen zu", räumte sie mit Blick auf die Geldtöpfe der etablierten Parteien ein. "Von einer Partei wurde mir weder Geld zugesagt, noch habe ich um Geld einer Partei geworben", betonte sie. Auch zu Neos-Financier Hans Peter Haselsteiner habe sie keinen Kontakt, erklärte sie auf Nachfrage.
Keine Kinospots, keine Wahlgeschenke
Sie habe beschlossen, bei der Wahl anzutreten, "weil ich überzeugt bin, dass ich etwas bewegen kann", wiederholte sie Passagen aus ihrem Antrittsvideo. Weiters sie sei unabhängig und niemandem verpflichtet, bekräftigte Griss. In puncto Wahlwerbung will die gebürtige Steirerin übrigens auf Postwurfsendungen, Plakate außerhalb der kommerziellen Normformate, ganzseitige Inserate, Kinospots sowie Werbegeschenke verzichten.
Wahlentscheidend müsse vielmehr die Persönlichkeit der Kandidaten sein, der Wahlkampf dürfe "keine Materialschlacht" werden, forderte Griss. Ihr schwebe daher ein "Fairness- und Transparenzabkommen" vor, das vorsehe, dass es eben keine Inserate, keine Postwürfe oder Geschenke gibt. Weiters müsse der Umgang im Wahlkampf "ein fairer und positiver", "kein untergriffiger" sein: "Kein negative campaigning", so Griss: "Die Privatsphäre der Kandidaten muss respektiert werden."
Ein Bundespräsident könne nur dann glaubwürdig sein, wenn er oder sie ein Vorbild an Transparenz ist, so Griss. Sie fordert daher völlige Transparenz bei der Kampagnenfinanzierung und die Offenlegung aller Wahlkampfspenden - wie sie es bereits vorgemacht habe: "Egal in welcher Höhe." Das Abkommen sollten ihrer Meinung nach alle Kandidaten unterschreiben. Auch sprach sie sich für "spürbare Sanktionen" aus, etwa in Form von Geldstrafen. Mögliche Verstöße prüfen sollte ein Schiedsgericht, in das jeder Kandidat ein Mitglied entsendet, erklärte die frühere OGH-Präsidentin.
(APA)