IS erlaubt Handel mit Organen von "Ungläubigen"

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Die Islamisten erlauben, die Organen von lebenden "Ungläubigen" zu entnehmen, um das Leben eines Muslims zu retten.

Der Islamischer Staat (IS) hat seinen Anhängern die Entnahme der Organe von Gefangenen erlaubt, wie aus von der US-Regierung an die Nachrichtenagentur Reuters zugespielten Dokumenten hervorgeht. Der Fatwa vom Jänner 2015 zufolge erlaubten es die Islamisten, die Organen von lebenden "Ungläubigen" zu entnehmen, um das Leben eines Muslims zu retten, auch wenn dies für den Gefangenen tödlich sei.

Die Jihadistenmiliz IS kontrolliert weite Teile Syriens und des Irak und regiert dort mit eiserner Hand. Das Glaubensedikt, in dem der Umgang mit Organen von Gefangenen festgelegt wurde, wurde nach Angaben der USA bei einer Attacke auf die Islamisten im Mai gemeinsam mit tausenden anderen Dokumenten erbeutet. Die Echtheit konnte nicht aus unabhängiger Quelle bestätigt werden. Auch ist unklar, ob es tatsächlich zur einer solchen Entnahme von Organen auf dem Gebiet des IS kommt.

Bereits im Februar bat der Botschafter des Irak in New York, Mohamed Ali Alhakim, den UNO-Sicherheitsrat um die Untersuchung der angeblichen Hinrichtung von zwölf Ärzten in der vom IS kontrollierten irakischen Stadt Mosul. Diese sollen sich geweigert haben, Organe von Gefangenen zu entfernen. Alhakim sagte gegenüber Reuters, der Sicherheitsrat solle nun auch die von den USA vorgelegte Fatwa als möglichen Beweis dafür überprüfen, dass der IS den Organhandel zu seiner Finanzierung benütze.

(APA/Reuters)

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