Guter Rat zum bitteren Ende: Die Arbeiterkammer stellte die Möglichkeiten vor, welche die 1250 von Schließungen betroffenen Mitarbeiter nun haben.
Erst am Montag ist endgültig verlautbart worden, dass für 112 der 225 Zielpunkt-Filialen kein Nachmieter gefunden wurde. Auch die Zentrale in Wien wird geschlossen. Rund 1370 Mitarbeiter verlieren dadurch ihre Anstellung. Die Arbeiterkammer (AK) lud daher am Dienstag zu einer Informationsveranstaltung für betroffene Mitarbeiter. Etwa 150 Personen kamen. Dabei ging es darum, welche Optionen die Angestellten nun nach der Schließung der Filialen am 2. Jänner haben werden.
Fest steht: Der Job ist weg. Tatsächlich bleiben den Betroffenen aber zwei Möglichkeiten: Sie können darauf warten, gekündigt zu werden, oder sie beenden das Dienstverhältnis selbst. Die zweite Option kann in Form eines „berechtigten vorzeitigen Austritts“ erfolgen. Das ermöglicht eine spezielle Regelung, die im Fall von Insolvenzen gilt: Die Arbeitnehmer können dabei – anders als sonst – ihre Anstellung selbst beenden, ohne ihre Ansprüche zu verlieren, was nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben wäre. Das Dienstverhältnis endet mit dem Tag der Austrittserklärung, die Angestellten beziehen jedoch Zahlungen bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist. Die betroffenen Mitarbeiter haben Kündigungsfristen bis zu sechs Monate.
Wann das Geld kommt, ist unklar
Ihr Geld bekommen die Mitarbeiter dann aus dem Insolvenzentgeltfonds. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass es länger dauern wird, bis sie es auf dem Konto haben: „Dass es so toll klappt wie beim Novembergehalt und Weihnachtsgeld, wird es leider nicht spielen“, sagte Klaus Schmidtbauer vom Insolvenzschutzverband der AK Wien. Ein Murren im Saal verrät, dass es keineswegs alle so „toll“ finden, wie lang sie auf die ausständigen Gehälter warten mussten: Die Novembergehälter sind nämlich erst Mitte Dezember überwiesen worden.
Um in der Wartezeit nach dem vorzeitigen Austritt nicht ohne Geld dazustehen, schafft eine andere Regelung Abhilfe: Die Arbeitnehmer können sich mit dem Tag, an dem das Dienstverhältnis endet, beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden. Sie erhalten dann von dort monatliche Zahlungen, die als Vorschuss zu verstehen sind. Dem AMS zurückgezahlt wird dieses Geld direkt vom Insolvenzentgeltfonds. Die Arbeitslosigkeit beginnt offiziell erst mit Ende der Kündigungsfrist. Die beste Option ist freilich, schnell eine neue Stelle zu finden. In diesem Fall bekommen die Mitarbeiter die Zahlungen aus dem Insolvenzentgeltfonds nämlich für drei Monate zusätzlich zum neuen Gehalt. Dafür fallen allerdings nachträglich auch entsprechend mehr Steuern an.
Erst nach Jahresbeginn gehen
Schmidtbauer rät den Zielpunkt-Angestellten jedenfalls explizit, von der Möglichkeit des vorzeitigen Austritts Gebrauch zu machen. Es werden dafür auch Formulare verteilt. Die Mitarbeiter sollten die Erklärung aber erst nach dem Jahreswechsel abgeben. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens verschieben sich dadurch die Kündigungsfristen, da diese nach den Kollektivverträgen zur Monatsmitte oder zum Monatsende enden müssen. Wenn jemand also eine Frist von sechs Wochen hat, sollte er den Austritt am 5. Jänner erklären. So läuft die Kündigungsfrist und damit die Zahlungen bis 29. Februar statt bis 15. Februar. Zweitens sind die Gelder ab 1. Jänner 2016 aufgrund der Steuerreform niedriger belastet.
Wieso wird nun den Mitarbeitern davon abgeraten, auf die Kündigung zu warten? Das hat mehrere Gründe. So müssten sie sich sich am 4. Jänner, nach Schließung der Filialen, arbeitsbereit melden, obwohl ihr Arbeitsplatz dann nicht mehr vorhanden ist. Sie könnten auch nicht einfach zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, solange sie noch angestellt sind. Zwar hätten sie in dieser Zeit noch ihren vollen Lohnanspruch, fraglich ist aber, ob die Masse dafür ausreicht. Das AMS könnte das Geld dann jedoch nicht vorschießen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2015)