Darf Elsner Pension behalten? Bawag gibt nicht auf

Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner.
Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner.(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Die Bank hat bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen Helmut Elsners Freispruch angemeldet.

Wien. Nach dem kurz vor Weihnachten ergangenen Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs herrschte bei Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner Genugtuung – zumindest an dieser Nebenfront des sonst längst abgeschlossenen Bawag- Verfahrens. Es ging um die Frage, ob sich Elsner im Jahr 2000 die Abfindung seiner Bankerpension, Höhe: 6,8 Millionen Euro, erschlichen hat.

Der sogenannten Subsidiaranklägerin, nämlich der Bawag, war es nicht gelungen, eine Verurteilung zu erwirken. Ein Schuldspruch hätte der Bawag auch den Zuspruch einer Schadenssumme in Millionenhöhe eingebracht (einen zivilrechtlichen Exekutionstitel, Höhe: zehn Millionen Euro Schadenersatz, hat die Bawag bereits in Händen, allerdings konnte sie damit bisher nicht an das in einer Stiftung liegende Geld herankommen). Wie auch immer: Aus der von der Bawag erhofften Verurteilung Elsners wurde nichts.

Nach dem Freispruch kursierte in einigen Medien die Jubelmeldung: „Elsner darf Pension behalten“. So sicher scheint dies aber nicht zu sein. Wie „Die Presse“ erfahren hat, hat die Bawag Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch angemeldet. Ob sie damit durchkommt, ist fraglich. Aber nicht ausgeschlossen. So gesehen, wird der 80-Jährige wohl abwarten müssen, wie sich die Dinge entwickeln.

Staatsanwalt: Verfolgungsverzicht

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, eine Bestrafung zu beantragen. Denn: Da Elsner bereits wegen Untreue im Zusammenhang mit den Bawag-Karibik-Deals die Höchststrafe, zehn Jahre Haft, erhalten hat, hätte er in Sachen Pension ohnedies keine höhere Strafe mehr bekommen können (nur noch einen zusätzlichen Schuldspruch).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2016)

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