Dienstreisen: Zwölf Stunden „on Tour“

Für die Autofahrt darf der Arbeitstag verlängert werden – sofern Lenken nicht zum Job gehört.

Wien. „Zusätzliche Pflichten, aber nur wenige Erleichterungen für Arbeitgeber.“ Dieses Resümee aus Unternehmenssicht zieht Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz aus den aktuellen arbeitsrechtlichen Änderungen (siehe Artikel oben).

Worin bestehen nun aber die Erleichterungen für die Betriebe? Sie betreffen Dienstnehmer mit Reisetätigkeit. Wenn der Arbeitnehmer dabei selbst ein Fahrzeug lenkt, kann die Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. Aber: Sofern das Autofahren zu den Haupttätigkeiten des Arbeitnehmers gehört, gilt das nicht.

Laut Arbeitnehmervertretern greift die Neuregelung faktisch nur bei Dienstreisen: Von einer solchen kann man jetzt häufiger noch am selben Tag heimfahren, ohne die Maximalarbeitszeit zu überschreiten. Für Außendienstmitarbeiter, Servicetechniker oder Vertreter gehöre das Lenken eines Autos jedoch unmittelbar zum Job – für sie bleibe daher alles beim Alten. Die Neuregelung sei „ein kleiner Schritt in Richtung Arbeitszeitflexibilisierung“, sagt Mertinz. Für die „eigentliche Arbeitszeit“ ändert sich nichts: Sie darf, wie gehabt, zehn Stunden nicht überschreiten. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2016)

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