Hasspostings: Grüne wollen gegen Facebook vor Gericht

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Das soziale Netzwerk habe sich geweigert, Postings zu löschen, gegen die die Grünen vor Gericht dann "mehrfach erfolgreich" gewesen sind.

Die Grünen wollen in ihrem Kampf gegen Hasspostings im Netz nun auch Facebook vor Gericht zitieren - und zwar in Österreich. Dies kündigte Mediensprecher Dieter Brosz am Donnerstag an. Denn das soziale Netzwerk habe sich geweigert, Postings zu löschen, gegen die man vor Gericht dann "mehrfach erfolgreich" gewesen sei. Im Jänner soll es auch ein Treffen mit Facebook-Vertretern geben.

Brosz legte bei einem Hintergrundgespräch Auszüge aus der Korrespondenz der Grünen mit Facebook vor. Dabei ging es um jenen Post einer Userin, in dem der Grünen Bundessprecherin in den Mund gelegt wurde, dass Flüchtlinge das "Recht" haben müssten, "auf Mädchen loszugehen". Nach einer entsprechenden Meldung teilte Facebook den Grünen mit, dass dies "nicht gegen unsere Gemeinschaftsregeln verstößt". Vor Gericht freilich habe man keinerlei Problem gehabt, sich durchzusetzen, so Brosz. Das Verfahren führte zu einem Vergleich.

Kommt Österreich als Gerichtsstand in Frage?

Die Medienanwältin Maria Windhager sieht damit einen Weg, Facebook "in die Pflicht zu nehmen". Zuerst gelte es aber zu klären, ob Österreich als Gerichtsstand in Frage kommt. Die Juristin ist da optimistisch, da Facebook-Inhalte ja hierzulande abgerufen werden können: "Ich gehe davon aus, dass wir gute Argumente dafür haben."

Für Jänner ist auch ein Termin mit einer Facebook-Vertreterin ins Auge gefasst, berichtete Brosz. "Ich rede gerne mit ihnen", meinte er - hat allerdings den "Eindruck, dass es ihnen relativ wurscht ist". Rechtliche Schritte wolle man jedenfalls ergreifen, sollte es die Möglichkeit dazu geben, das werde man in dem Gespräch klarmachen.

Insgesamt zog Brosz zufrieden Bilanz über die bisherigen Aktionen gegen verhetzende und verleumdende Postings. Die meisten Poster hätten "ein großes Aha-Erlebnis" gehabt, fast alle einen Vergleich angestrebt. "Bei den Betroffenen wirkt's", so der erste Fazit.

(APA)

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