Ist hier der Westen?

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Themenbild(c) Clemens Fabry
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Wie verträgt sich das aufgeklärte ethische Konzept des Westens mit kultureller Toleranz und Vielfalt? Über Brüche und Chancen unseres Selbstverständnisses.

1. Der Universalitätsanspruch unserer Moral. – Man spricht oft von „religiöser“ oder „kultureller Moral“. Damit sind Sondermoralen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit gemeint. Daneben gibt es von alters her und, im Westen, besonders seit der Aufklärung einen Begriff der Moral, der folgende Charakteristika aufweist: Moralische Prinzipien und Urteile erheben einen Allgemeinheitsanspruch. Sie gelten für alle Menschen unter vergleichbaren Bedingungen. Abgesehen von der religiösen Moral, die einen schwierigen Sonderfall bildet, haben moralische Prinzipien und Urteile im normativen Diskurs das größte Gewicht. Sie können zwar kulturell tradierte und rechtliche Normen nicht ohne Weiteres außerKraft setzen, aber sie dienen der Rechtfertigung und Kritik als oberster Bewertungsmaßstab.

Für einen Aufklärer wie Kant war jeder Mensch, als moralisch urteilendes Vernunftwesen, ein Vertreter der ganzen Menschheit. Die Gleichheit aller Menschen ergab sich für Kant daraus, dass alle Menschen als Vernunftwesen in der Lage seien, die richtigen moralischen Prinzipien zu erkennen. Alle Menschen hätten daher die gleiche Würde, insofern sie als moralische Subjekte gedacht würden. Eine Formulierung des sogenannten kategorischen Imperativs lautet: Jeder Mensch muss als Selbstzweck geachtet, kein Mensch darf bloß als Mittel zum Zweck gebraucht, das heißt jenseits ethischer Bedenken in den Dienst der eigensüchtigen Interessen anderer gestellt werden. Im Wesentlichen spiegelt sich darin unsere eigene Auffassung von Moral wider. Sie setzt den Glauben daran voraus, dass wir für unsere moralischen Überzeugungen gute Gründe haben, die auch alle anderen, welche verstehen, worum es geht, als gute Gründe akzeptieren können sollten.

Frage: Wie verträgt sich dieses aufgeklärte ethische Konzept mit dem Grundsatz kultureller Toleranz, zumal in seiner aktiven Version: der Wünschbarkeit und Förderungswürdigkeit kultureller Vielfalt?

2. Die Prinzipien der Toleranz und des Kompromisses. –John Stuart Mill argumentiert in seiner Schrift „On Liberty“(1859), dass wir den Sinn und die Wahrheit unserer eigenen Ansichten gar nicht wirksam feststellen und überprüfen könnten, wenn wir es nicht zuließen, dass wir durch andere Meinungen herausgefordert werden. Außerdem würde uns durch das Verbot konkurrierender Standpunkte mit der Zeit auch das Gefühl für die Notwendigkeit und Lebendigkeit unserer Ansichten verloren gehen.

Zu den Grundprinzipien unserer Moral gehört das Prinzip der Toleranz, das seine besondere Ausformung im liberalen Rechtsstaat findet. Dieser verpflichtet uns nicht nur darauf, die Grundsätze der Demokratie zu achten (Parlamentarismus, Gewaltenteilung und Schutz der Menschen- und Grundrechte, darunter Schutz der Meinungs- und Glaubensfreiheit). Der liberale Rechtsstaat verpflichtet uns auch darauf, Toleranz gegenüber anderen Ansichten zu üben, sofern es sich nicht um Ansichten handelt, welche die Möglichkeiten des liberalen Staates bloß ausnützen, um an die Macht zu kommen und dann, erst einmal an der Macht, die bestehenden Freiheiten zu beseitigen (sogenanntes Paradox der Toleranz). – Eine Kultur der Toleranz fordert auch die Kompromissbereitschaft in strittigen Angelegenheiten. Diese Bereitschaft dient dem Gemeinwohl und dem sozialen Frieden.


3. Zusammenspiel und Spannung zwischen Recht und Moral. –Für moralischeUrteile gilt, dass sie einen Anspruch auf allgemeine Anerkennung erheben (auch wenn es nur selten oder vielleicht nie möglich ist, alle Menschen zur Anerkennung eines bestimmten moralischen Urteils zu bewegen). Normen des Rechts tun dies nicht. Sie werden nach bestimmten formalen Regeln, die im Recht festgeschrieben sind, erzeugt – wobei sie oft das Ergebnis von Kompromissen darstellen und außerdem keine Zustimmung durch die parlamentarische Opposition erhalten haben. Nach einem Ausdruck von Kant unterscheiden wir daher zwischen autonomer und heteronomer Anerkennung. Autonome Anerkennung ist die Folge der eigenen Zustimmung zum Inhalt eines normativen Urteils. Heteronome Anerkennung bedeutet im Fall von Rechtsnormen: Auch wenn ich als Rechtssubjekt den Inhalt einer Rechtsnorm nicht anerkenne, sei es moralisch, sei es religiös, beuge ich mich demRechtszwang, sofern ich die Rechtsordnung im Allgemeinen für legitim erachte und davon ausgehe, dass die von mir inhaltlich nichtgebilligte Norm auf rechtskonforme Weise zustande kam.

Die Übernahme aller moralischen Normen ins Recht ist jedoch mit einer liberalen Gesinnung unvereinbar. Es würde zumSchluss ein moralistisches Recht entstehen,das im Einzelnen bloß eines auf dem Papier und nur den „Anschwärzern“ zu Diensten wäre. Ein Beispiel: Sexuelle Belästigung ist unmoralisch. Dennoch könnte das rechtliche Verbot geringfügiger Formen der sexuellen Belästigung – etwa des erkennbar unerwünschten Flirtens – dazu führen, dass sich das Verhältnis der Geschlechter zueinander mehr und mehr puritanisch gestaltet. Abgesehen davon, wäre die Durchsetzung allzu rigider und differenzierter Belästigungsverbote nicht mehr administrierbar.


4. Leitkultur vs. Verfassungspatriotismus. –Patriotismus galt einst als eine der staatsbürgerlichen Grundtugenden. Heute wird derPatriotismus verdächtigt, einer nationalistischen, ausländerfeindlichen und antiliberalen Stimmung Vorschub zu leisten. Jürgen Habermas hat vorgeschlagen, von „Verfassungspatriotismus“ als der legitimen Form des Patriotismus zu sprechen. Dieser umfasstdas diskursive und wehrhafte Bekenntnis zu den Grundprinzipien der Verfassung, sofern diese ihrerseits der normativen „Kontur des Westens“ (liberaldemokratischer Rechtsstaat) genügt. Darin eingeschlossen ist bereits ein Bekenntnis zu aktiver Förderung der kulturellen Vielfalt und in Prinzipienfragen eineAusrichtung auf die Menschheit insgesamt. Im Sinne des Habermas'schen Verfassungspatriotismus könnte man auch von einer„Leitkultur“ sprechen. Aber diejenigen, die das Konzept der Leitkultur propagieren, meinen gewöhnlich etwas wesentlich Engeres: nämlich die rechtlich festzuschreibende Vorrangstellung besonderer Merkmale der eigenen Kultur, die keinen Anspruch auf Universalisierbarkeit erheben können. Dazugehört beispielsweise die Forderung, in die Präambel der Verfassung den Begriff „Gott“ aufzunehmen (wobei niemals Allah, sondern stets der Gott der Bibel gemeint ist). Hinter dem Begriff der Leitkultur steckt meistens eine Angst davor, „überfremdet“ zu werden.


5. Religiöse und weltliche Moral: Lösung des Konflikts? –Warum ist der Konfliktgrundsätzlich? In der weltlichen Moral ist der oberste „Gesetzgeber“ das moralische Subjekt selbst, also der Mensch, der mittels seiner praktische Vernunft, unter Berufung auf seine Intuitionen, Präferenzen und Affekte, zu einem normativen Urteil gelangt. In der Religion gibt es über dem weltlichen Gesetzgeber noch eine absolute Autorität, welcher der Mensch zu gehorchen hat, auch wenn er Sinn und Zweck bestimmter Gebote im Rahmen seiner weltlichen Moral nicht „rekonstruieren“ kann. Diese Autorität ist transzendent, ein Gott, mehrere Götter oder auch eine abstrakte Entität: eine Weltseele ohne personalen Charakter.

Was passiert, wenn die weltliche und die religiöse Moral kollidieren? Für den Gläubigen kann es hier im Grunde keinen Kompromiss geben; die religiösen Gebote ziehen absolut vor. Daraus resultiert ein Problem im Umgang mit fundamentalistischen Haltungen in der Religion. Der Fundamentalist empfindet jene weltlichen Konventionen, Sitten undGebräuche, die seiner Religion widersprechen, als böse und verwerflich.

Daraus folgt nicht unmittelbar ein Kampfder Gläubigen gegen die jeweils Ungläubigen. Eine mögliche Reaktion ist Abschottung gegen das Böse; man bleibt – wie heute noch in extremer Ausprägung bei den Amish People – im Rahmen des größeren sozialen Ganzen „unter sich“. Dies wiederum setzt von der Umgebung, von den staatlichen Institutionen, die ja vielfach zum Wohle der Individuen in das Privatleben eingreifen (ob es sich um den Schulbesuch handelt oder die Gleichstellung der Geschlechter), ein hohes Maß an Toleranz voraus, welches sich seinerseits durch die Erhaltung des sozialen Friedens rechtfertigt.

Großreligionen wie das Christentum oderder Islam haben jedoch einen missionarischen Eifer. Es gibt nur einen Gott, und dieserfordert, dass er von allen anerkannt werde. Die Folge sind Kreuzzüge und der Dschihad, der Kampf gegen Ungläubige, die sich unterwerfen und bekehren müssen, ansonsten ihnen die Ausrottung droht. Gegen dieses Gewaltszenario des Konflikts zwischen weltlicher und religiöser Moral steht folgendeÜberlegung: Religionen sind keine unveränderlichen Gegebenheiten. Die heiligen Schriften werden interpretiert; sie werden durch religiöse Autoritäten immer wieder dem Wandel der Kulturen angepasst.

Auf diesem Wege ist – abgesehen von chronisch Unbelehrbaren, etwa dem Opus Dei oder den evangelikalenFundamentalisten – ausdem aggressiven Christentum von einst eine Religion des Friedens geworden. Sie hat sich, nicht zuletzt belehrt durch Humanismus und Aufklärung,mit dem liberalen Rechtsstaat arrangiert, ja steht heute seinen Grundsätzen positiv gegenüber (auch wenn der Vatikan bis jetzt die Menschenrechte nicht ratifiziert hat). Weil und sofern Religionen lernfähig sind, werden sie zusehends kompromissfähig. Sie beginnen zu akzeptieren, dass es neben der religiösen eine staatliche Autorität gibt, die um das weltliche Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger besorgt ist. Dadurch wird schließlich die „Trennung von Religion und Staat“ (und damit die Zurückdrängung der religiösen Moral in den Privatbereich) zur Selbstverständlichkeit – zu einem Teil der Kultur aller.


6. Globalisierung vs. Nationalismus/Regionalismus.–Geht man davon aus, dass die grundlegenden Prinzipien unseres Zusammenlebens einen Anspruch auf Universalität erheben und dass es genau diese Prinzipien sind, auf die sich jeder Verfassungspatriotismus im Kontext liberaler Rechtsstaaten stützt, dann ist Nationalismus nur in gewissem Umfang moralisch zulässig: Unterschiedliche Nationen haben, aus ihrer Tradition resultierend, viele Sitten und Gebräuche, durch die sie sich in ihrer Identität bestärken. Gegen solche „regionalen Spezialitäten“ gibt es nichts einzuwenden – sie sind im Namen der Vielfaltserhaltung und Vielfaltsförderung sogar wünschenswert; nur dürfen sie nicht ihrerseits den Anspruch erheben, über den globalen Prinzipien der Moral zu stehen.

Praktisch sind heute zwei gegenläufige Tendenzen zu bemerken, die beide vom Standpunkt der Moral aus als problematisch erscheinen. Einerseits wird die Globalisierung durch den kapitalistischen Markt sowie die Elektronik vorangetrieben, die beide keineexplizite Ausrichtung haben, sondern ihrer Eigengesetzlichkeit folgen. Andererseits – und als Folge weltweiter ökonomischer Krisen – entstehen neue populistische Parteien mit alten nationalistischen Losungen. Darankönnte die Europäische Union als Solidargemeinschaft zerbrechen.


7.
Die Furcht vor dem Fremden. –Schon kleine Kinder „fremdeln“, in Erwachsenenkollektiven ist das Phänomen des Anstoßnehmens am Fremden eine ständige Gefahr. Die Stichworte lauten „Fremdenangst“ und „Fremdenhass“. Der Fremde wird zum Sündenbock, den man im Extremfall vernichten muss, um die eigene Welt zu retten.

Grundsätzlich müssen die Demokratien des Westens Mittel und Wege finden, die Angst vor dem Fremden, die sich leicht mobilisieren und instrumentalisieren lässt, stillzulegen. Der Fremde sollte günstigenfalls als willkommener Gast betrachtet werden, ungefähr so, wie es in der Hotellerie und im Tourismus üblich ist. Außerdem sollte er, falls er zu jenen gehört, die bleiben, als „einer von uns“ wahrgenommen werden. Denn Gastlichkeit und multikulturelle Ausrichtung gehören zu den Grundorientierungen aller Gesellschaften, die in unserer globalisiertenWelt auf Liberalität und Weltoffenheit setzen. Sie sind ein Teil der „Kontur des Westens“.

Gerade in Österreich, dessen Nationalgefühl kein besonders militantes ist, müsste es möglich sein, an die Stelle der Fiktion einer österreichischen Identität eine Art – flapsig gesprochen – generalisierte „Wiener Naschmarkt“-Identität treten zu lassen. Diese „Identität“ bedroht nicht das Österreichische, das vom Burgenland bis Vorarlberg, von Wien bis Kärnten reicht, sondern konstituiert es mit. Die Frage, ob jemand „einer von uns“ ist, bemisst sich nicht an seiner ethnischen Herkunft oder seinem Glauben, sondern daran, dass er/sie sich mit den Grundsätzen des liberalen Rechtsstaates identifiziert.


8.
Die Wünschbarkeit des anderen. –Aus dem Gesagten folgt, dass die Wünschbarkeit des anderen ein grundlegender Zug der Kontur des Westens ist, weil dessen Menschenbild die Wirksamkeit kulturellerVielfalt nicht bloß akzeptiert, sondern als ein notwendiges Merkmal der Suche nach Humanität betrachtet. Wer die Wünschbarkeit des anderen bezweifelt, stellt zugleich die Idee der offenen Gesellschaft infrage. Karl Popper nannte daher eine seiner wichtigsten Publikationen „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ (1945).

Eine davon verschiedene Frage ist jene nach der Wünschbarkeit des anderen in Gestalt des Asylsuchenden. Natürlich würden wir Westeuropäer uns wünschen, dass der riesige Flüchtlingsstrom Richtung Europa, ausgelöst durch die kriegerischen und brutal religiösen Verhältnisse in verschiedenen Ländern der Welt, rasch zum Erliegen käme. Denn in den betroffenen Zielstaaten, die sich aufnahmebereit zeigen, namentlich Deutschland, Österreich und Schweden,steigt die diffuse Furcht vor Überfremdung, Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und einem in den Massen der Ankommenden lauernden Gewaltpotenzial.

Obwohl man also die Wünschbarkeitdes anderen nicht mit der Ankunft von Hunderttausenden von Flüchtlingen verwechseln darf, so ist deren menschenwürdige, freundliche und jedenfalls rechtlichkorrekte Aufnahme und Behandlung ein unbedingtes Gebot unserer humanitären Ausrichtung am christlichen Grundsatz der Caritas.

Auch dieser Grundsatz definiert den Westen, und zwar selbst dort, wo sich der Staat als „laizistisch“ begreift (von unserer festgeschriebenen Verpflichtung gegenüber der Genfer Flüchtlingskonvention ganz abgesehen).

Dass politische Kleingeisterei und Nationalismus die aufnahmebereiten Staaten der Europäischen Union überfordern könnten, ist eine Tatsache. Wie immer darauf politisch reagiert wird, es wäre das Ende unseres eigenen kulturellen Selbstverständnisses – und es wäre damit auch das Ende des Westens als einer Praxis des Humanitären –, sollten die Prinzipien eines liberalen Rechtsstaates, der nach außen hin weitestmögliche Offenheitund Toleranz praktiziert, zugunsten einer zunehmend xenophoben Überwachungsdemokratie geopfert werden.


9.
Ebenen der Integration des „Fremden“. –Dass Einwanderer die Sprache des Landes, in dem sie leben möchten, lernen sollten, ist eine geradezu triviale Forderung, ebenso wie jene, dass sie wissen sollten, unter welchem Verfassungsdach sie leben und in welcher Weise die wichtigen Institutionen des Landes, bis hin zu jenen des bürgerlichen Rechts (Eigentum, Familie, Erbgang), geregelt sind.

Weitere Integrationsforderungen sind in Wahrheit ein Angriff auf die Würde und den Selbstbehauptungswunsch der „Fremden“. Dass diese ihren eigenen Lebensstil so weit wie möglich beibehalten wollen, sollte als selbstverständlich gelten (und verhält sich im Übrigen überall auf der Welt unter demokratischen Verhältnissen ähnlich).

Zur Erinnerung: Dass sich einst die Bürger jüdischer Abstammung in die deutsche und österreichische Kultur bis an den Punkt „integriert“ hatten, an dem sie ihre eigene Kultur – das Jüdische und den jüdischen Glauben – als primitiv ablehnten, konntenicht verhindern, dass sie von den Nationalsozialisten systematisch aufgespürt, vertrieben und getötet wurden.


10. „Liberalismus der Furcht“ (Judith N.Shklar). – Judith N. Shklar (1928–1992) zählt zu den Klassikern der neueren Politischen Theorie. Die Harvard-Professorin knüpfte an Denker an, welche die Geschichte endloser Brutalitäten als ein Ergebnis der menschlichen Natur sahen. Eine „misanthropische“ Einschätzung des Menschen bildet für Shklardie unerlässliche Grundlage eines jeden humanitären Realismus. Denn nur dadurch kann ihrer Meinung nach das Regime der Grausamkeit gebrochen werden.

Eine Maxime Kants abwandelnd, solltelaut Shklar jeder erwachsene Mensch so viel Freiheit zu Entscheidungen ohne Furcht haben, wie mit der gleichen Freiheit aller anderen vereinbar ist. Diese Einsicht bildet den Kern des „Liberalismus der Furcht“. Ihm zufolge schadet einem Gemeinwesen am meisten die Furcht vor der Grausamkeit und, schließlich, die „Furcht vor der Furcht“, Misshandlungen erdulden zu müssen. Jede historisch belehrte Gesellschaft liberalen Typs anerkenne daher als das erste und oberste Recht aller Menschen, „gegen die Furcht vor der Grausamkeit geschützt zu werden“.

Shklars „Liberalismus der Furcht“ besitzt auch heute eminente Aktualität. Denn überall auf der Welt schieben sich religiöse und nationale Ideologien in den Vordergrund, denen die Freiheit des Einzelnen gar nichts bedeutet. Die neuen Despoten, Warlords undGotteskrieger wissen nur allzu gut um die „Furcht vor der Furcht“. Ihnen gelüstet nach einer Welt, worin jedermann Angst haben muss, Opfer einer Grausamkeitsattacke zu werden.

Fazit: Der Liberalismus aus Menschenfreundlichkeit und multikultureller Toleranz,der im Westen unter naiv Wohlmeinenden und Intellektuellen Einzug gehalten hat, würde gut daran tun, die Lehren Judith N. Shklars zu beherzigen. Sie sind nicht zuletzt das Ergebnis all der leidvollen Erfahrungen, die eine jüdische Emigrantin aus Riga, Opfer des Hitler-Stalin-Pakts, machen musste. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2016)

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