Nach den sexuellen Übergriffen der Silvesternacht möchte die CDU die Abschiebung von Straftätern erleichtern.
Als Reaktion auf die Kölner Angriffe auf Frauen zeichnet sich in Deutschland eine Verschärfung der Asylgesetze ab. „Das, was in der Silvesternacht passiert ist, das sind widerwärtige kriminelle Taten, die auch nach entschiedenen Antworten verlangen“, sagte Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel am Samstag nach einer Klausur der Parteispitze in Mainz. Änderungen seien „im Interesse der Bürger, aber genauso im Interesse der großen Mehrheit der Flüchtlinge“. Merkel sagte, sie rechne mit einer schnellen Einigung mit der SPD über Änderungen im Asylrecht. Sie gehe davon aus, „dass zeitnah klar sein wird, welche Gesetzesänderungen wir beschließen können“.
Merkel erklärte, das Recht auf Asylverfahren könne verwirkt werden, wenn Strafen ausgesprochen würden – auch schon auf Bewährung. Die CDU-Spitze beschloss dazu eine „Mainzer Erklärung“. Darin geht es unter anderem um ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Ausländer und die Einführung der Schleierfahndung, also verdachtsunabhängiger Personenkontrollen. Die Parteispitze fordert auch eine Begrenzung der Zahl neuer Flüchtlinge.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) schloss Gesetzesänderungen nicht aus. „Sollte es Nachbesserungsbedarf geben, verweigern wir uns nicht einer sachlichen Diskussion dazu“, sagte Kraft gestern in Gelsenkirchen. Es werde aber keine Schnellschüsse geben. „Straftäter sind Straftäter, egal, wo sie herkommen. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen gegeben sind, müssen kriminelle Straftäter auch abgeschoben werden“, betonte Kraft.
Reform des Sexualstrafrechts
Auch die ohnehin geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts könnte unter dem Eindruck der Kölner Ereignisse zügiger verabschiedet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich seit Kurzem in der Länderabstimmung. Er könnte noch in diesem Jahr vom Bundestag abgesegnet werden, schreibt „Bild am Sonntag“ unter Verweis auf Justizminister Heiko Maas. Demnach sollen künftig auch solche Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit anderen Drohungen massiv unter Druck setzt oder das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss. Auch Fälle, in denen sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen Überraschungsmoment ausnutzt, etwa, indem er das Opfer unvermittelt im öffentlichen Raum attackiert, würden den Straftatbestand erfüllen, heißt es im Bericht.
In Köln lösten sich in der Silvesternacht nach Polizeiangaben kleinere Gruppen aus einer Menge von rund 1000 Männern, die vor allem Frauen umzingelt, begrapscht und bestohlen haben sollen. Zahlreiche Opfer und Zeugen sprachen von Tätern nordafrikanischer oder arabischer Herkunft. Laut Innenministerium befanden sich unter den Verdächtigen auch Asylbewerber. Dabei ging es aber überwiegend um Körperverletzungen und Diebstähle, nicht um Sexualdelikte.
Am Freitag versetzte die NRW-Landesregierung Polizeipräsident Wolfgang Albers in den einstweiligen Ruhestand. (ag./red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2016)