Der Kampf der Tierschützer gegen die umstrittene Gatterjagd geht weiter: Das Verfassungsgericht soll über Jagdsperrzonen urteilen.
Wien/Eisenstadt. Der Kampf der Tierschützer gegen die umstrittene Gatterjagd geht weiter. Mittels einer Verfassungsklage will der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun ein Verbot von Sperrzonen rund um – ohnedies durch Gatter eingegrenzte – Jagdreviere erwirken. Denn: Durch Sperrzonen sei es nicht mehr möglich, eine Jagd von Beobachtungspunkten außerhalb des Gatters zu dokumentieren.
Anlass der Klage laut VGT: Im Südburgenland habe der Landespolizeidirektor per Verordnung eine Sperrzone um das Jagdrevier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly errichten lassen. Sogar das Landesamt für Verfassungsschutz sei für die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen eingeschaltet gewesen. Ziel der Klage: Derartige Sperrzonen mögen als verfassungswidrig erklärt werden.
Erst vor Kurzem brachte der VGT unter der Leitung des Tierschutzaktivisten Martin Balluch eine Anzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft ein: Dabei ging es um eine Gatterjagd nahe dem niederösterreichischen Ernstbrunn: Auf einem Dokumentationsvideo (www.vgt.at) ist klar zu sehen, wie ein junges Reh minutenlang in Todesangst gegen einen Gatterzaun springt und sich schwer verletzt. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2016)