EuGH: Flüchtlingsobergrenze schwer vereinbar mit EU-Recht

Flüchtlinge in Serbien.
Flüchtlinge in Serbien.APA/AFP/DIMITAR DILKOFF
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Jeder Asylberechtigte habe in der EU das Recht, als Flüchtling anerkannt zu werden sagt EuGH-Präsident Lenaerts.

Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung von EuGH-Präsident Koen Lenaerts europäischem Recht zuwiderlaufen. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Montag: "Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden".

"Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze." Dass sich einige EU-Staaten gegen die verpflichtende Verteilung von Flüchtlingen wehren, dazu gebe es im EU-Recht klare Bestimmungen, sagt der Jurist. "Rechtlich ist die Sache ganz klar: Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft – mit Rechten und Pflichten", sagte Lenaerts. "Es gibt keine Ausnahmen, außer denen, die vertraglich verankert sind."

Der Jurist verwies zudem darauf, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie einen Asylantrag prüfen.

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: "Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind." Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit Oktober 2015 vorsteht.

>>> Das Interview in der "Neuen Osnabrücker Zeitung"

(APA/AFP)

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