Islam-Prediger Mirsad O. alias Ebu Tejma steht ab 22. Februar in Graz vor Gericht. Er sitzt seit einer Großrazzia im November 2014 in U-Haft. Ihm wird unter anderem Mord als terroristische Straftat vorgeworfen.
Islam-Prediger Mirsad O. alias Ebu Tejma muss sich ab 22. Februar vor dem Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen terroristischer Straftaten wie etwa Mord verantworten. An den zumindest sechs Verhandlungstagen gelten bei Gericht verschärfte Zutrittskontrollen. Mitangeklagt ist auch ein 28-jähriger Verdächtiger, teilte die Pressestelle des Gerichts am Montag mit.
Mirsad O. gilt für die Justiz als "Hauptideologe für den globalen jihadistischen Islamismus" und ist seit November 2014 in Graz in Untersuchungshaft. Er war bei einer Groß-Razzia in Wien, bei der es zeitgleich auch in Graz und Linz Zugriffe gab, aufgegriffen worden. Er und der 28-jährige Mucharbek T. werden sich in einem Schwurgerichtsverfahren wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der terroristischen Straftaten Mord und schwere Nötigung sowie wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation verantworten müssen. Mirsad O. soll die Taten zudem als Bestimmungstäter in Auftrag gegeben haben.
Beide sollen laut Anklage von Anfang Juli 2013 bis 10. Juni 2014 die terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" in Syrien und im Irak (ISIS) gefördert und sich an dieser beteiligt haben. Mirsad O. soll zusätzlich von Sommer 2011 bis Sommer 2013 "die Errichtung eines nach radikal islamistischen Grundsätzen ausgerichteten totalitären Gottesstaates maßgeblich unterstützt haben." Er soll in verschiedenen Glaubensvereinen in Österreich Vorträge gehalten haben sowie seine Ideen auch im Internet verbreitet haben. Er warb dabei um Kämpfer für den IS, in zumindest drei Fällen soll ihm das laut Anklage auch gelungen sein. Einer von ihnen ist der Zweitangeklagte Mucharbek T. Der Prozess dauert zumindest von 22. bis 29. Februar.
Weitere Verfahren
Drei weitere Verhandlungen gegen mutmaßliche Jihadisten in Graz stehen noch auf der Agenda des Gerichts: Ab 2. Februar muss sich Fikret B. vor den Schöffen wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten. Acht weitere Verdächtige stehen ab 5. Februar wegen terroristischen Vereinigung und Falschaussage vor dem Richter. Im Fall von zwei weiteren Beschuldigten, einer von ihnen soll einen Mordversuch begangen haben, steht noch kein Prozess-Termin fest.
Zuhörer müssen bei allen vier Verhandlungen neben der Personenkontrolle eine Zutrittskarte abholen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen, wenn Mobiltelefone oder ähnliche Geräte für eine mögliche audiovisuelle Aufnahme am Eingang hinterlegt werden müssen. Journalisten müssen sich bei der Pressestelle des Gerichts akkreditieren. Im gesamten Gerichtsgebäude wird ein Verbot für Fernseh-, Hörfunk-, Film und Fotoaufnahmen gelten.
(APA)