IS-Terrorverdacht: 17-jährige Schwedin in Wien angeklagt

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Die Jugendliche mit somalischen Wurzeln wurde in Wien festgenommen, als sie angeblich nach Syrien reisen wollte, um sich dem IS anzuschließen.

Im Fall jener 17-jährigen Schwedin, die Anfang Dezember am Westbahnhof unter IS-Terrorverdacht festgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung eingebracht. Das bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn. Verteidiger Wolfgang Blaschitz wird die Anklage nicht beeinspruchen.

"Wir wollen das so rasch wie möglich über die Bühne bringen", meinte der Anwalt am Dienstag gegenüber der Austria Presseagentur. Sein primäres Interesse bestehe darin, dass die Minderjährige möglichst bald in ihre Heimat zurückkehren kann. Er stehe in Kontakt mit Jugendwohlfahrtsträgern in Linköping, einer 140.000 Einwohner zählenden Industrie- und Universitätsstadt in der Provinz Östergötland, sagte Blaschitz.

Nach schwedischem Recht nicht strafbar

Die schwedischen Behörden hatten nach der Festnahme des Mädchens kein Auslieferungsbegehren gestellt. Grund: Das, was die Wiener Justiz der Jugendlichen vorwirft, ist nach schwedischem Recht nicht strafbar. In Folge dessen wurde ein Inlandsverfahren eröffnet, und die 17-Jährige, die nicht den geringsten Bezug zu Österreich hat, wird sich nun Ende Februar vor einem Wiener Gericht verantworten müssen.

Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Auf einen Hinweis der schwedischen Behörden machte die Wiener Polizei allerdings ihre Reisepläne zunichte. Bei der Auswertung ihres Handys soll dem Vernehmen nach Belastungsmaterial in Form von Chat-Protokollen und abgespeichertem Propagandamaterial zutage getreten sein. Mit welcher Verantwortung er in die Hauptverhandlung gehen und ob sich die Angeklagte schuldig bekennen wird, wollte Verteidiger Blaschitz vorerst nicht beantworten. Ein auf ein konkretes Datum fixierter Verhandlungstermin ist noch ausständig. Richter Andreas Hautz, der den Prozess leiten wird, befindet sich derzeit im Urlaub.

(APA)

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