Untreue-Prozess: "Meischberger war Immobilien-Trüffelschwein"

Walter Meischberger zu Prozessbeginn
Walter Meischberger zu ProzessbeginnAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Das Gericht will erfahren, wofür der Ex-FPÖ-Politiker 600.000 Euro erhalten hat. Sein Anwalt betont: "Wir sind der Kollateralschaden von anderen Dingen."

Hat der Ex-FPÖ-Spitzenpolitker Walter Meischberger ohne Leistungserbringung 600.000 Euro von der Immobilienfirma UBM ungerechtfertigt kassiert? Dieser Frage geht heute Richter Michael Tolstiuk im Wiener Straflandesgericht nach. Ja, sagt die Staatsanwaltschaft - Nein, sagen Meischberger und die zwei mitangeklagten UBM-Vorstände.

Richard Soyer, Verteidiger einer der beiden mitangeklagten UBM-Manager, schilderte die Sachlage am Mittwoch in seinem Eröffnungsplädoyer folgendermaßen: Meischberger war - obwohl kein Makler - ein "Immobilien-Trüffelschwein". Denn, er habe aufgrund seiner guten Vernetzung "viel gewusst". Und für den Tipp, dass in München ein Holiday Inn Hotel zum Verkauf anstehe, sei eine zweiprozentige Maklerprovision angebracht gewesen. Dass Meischberger keine weiteren Leistungen dazu erbracht habe, sei egal, weil für eine Maklerleistung reiche die Bekanntmachung des Verkaufsobjektes, so Soyer.

Anders sieht das die Staatsanwaltschaft: Niemand der in den Kauf involvierten Hotelbeauftragten habe Meischberger gekannt und auch der UBM-Aufsichtsrat habe nichts von der Maklertätigkeit Meischbergers gewusst. Die Anklage sieht in der Rechnung Meischbergers über eine Münchner Immobilienvermittlung folglich eine Scheinrechnung. Die genauen Hintergründe der 600.000-Euro-Zahlung der UBM an Meischberger konnten zwar bis dato nicht geklärt werden, das sei jedoch für die Untreue irrelevant, betonte der Staatsanwalt.

Anwalt: "Sind der Kollateralschaden von anderen Dingen"

Dass ein entsprechendes Immobilien-Angebot von Meischberger an die UBM erst im Jahr 2005 produziert und um zwei Jahre vordatiert worden sei, bestritt wiederum der Verteidiger des Ex-Politikers, Eduard Salzborn. Vielmehr sei das Angebot zwei Jahres später neu abgespeichert worden. Weiters appellierte der Verteidiger an das Gericht, sich von den Vorwürfen zu lösen, Meischberger sei der "Bote" für unrechtmäßige Zahlungen, die er womöglich an Grasser weitergeleitet hätte. Das Verfahren gegen Grasser und Plech sei eingestellt worden. Fazit von Soyer: "Meine Damen und Herren, da ist nichts getürkt. Wir sind der Kollateralschaden von anderen Dingen."

Worauf Soyer anspielte: Das heutige Verfahren ist ein Nebenprodukt der sehr umfangreichen Ermittlungen rund um den Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaft Buwog. Im Visier der Justiz befinden sich hier Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Immobilienmakler Ernst Karl Plech. Die Ermittlungen in der heute verhandelten Causa gegen Grasser und Plech wurden eingestellt. Allerdings: Grasser könnte als Zeuge geladen werden. Die Entscheidung darüber wird am Donnerstag fallen. Die Zeugenladungen sind für den 2., 3. und 4. März vorgesehen.

"Ausschreibung war sicher nicht sehr groß"

Der angeklagte UBM-Vorstandschef sagte indes am Mittwoch aus, Meischberger haben den für den Hotelkauf entscheidenden Tipp an einen - inzwischen verstorbenen - Porr-Manager gegeben, dieser habe die Info an ihn weitergeleitet. Meischberger habe damals mit den Porr-Managern Horst Pöchhacker und Martin Huber gute Kontakte gehabt und Geschäfte gemacht. Die börsennotierte UBM als damallige Porr-Tochter sei für Meischberger nicht wichtig gewesen. Daher habe sich Meischberger zunächst an die Porr gewandt.

In der Befragung erklärte der UBM-Chef, er habe davon im Jänner oder Februar 2003 erfahren. Daraufhin sei er nach München gefahren und habe sich selbst das Hotel angeschaut. Er habe auch einen Berater in München beauftragt, mehr Informationen dazu herauszufinden. Staatsanwalt Gerald Denk hielt ihm eine Zeugenaussage von Verkäuferseite vor. Demnach haben der nunmehr Angeklagte und sein Beauftragter das Hotel im Mai 2003 besichtigt. Das Hotel sei zum Verkauf ausgeschrieben gewesen, so der Zeuge. "Diese Ausschreibung war sicher nicht sehr groß", konterte der Angeklagte. Er habe jedenfalls nur über Meischberger von der Kaufmöglichkeit Kenntnis erlangt.

Wann kam der Tipp?

Auch der zeitliche Ablauf von Meischbergers Handeln in Bezug auf München interessierte Richter Michael Tolstiuk. Der Hauptangeklagte sagte, er habe im Jänner oder Februar von Meischberger den Tipp erfahren. Im September 2003 soll Meischberger dann ein schriftliches Angebot an die UBM gelegt haben. Im Mai 2005 stellte er dann die Rechnung an die UBM über 500.000 Euro plus 100.000 Euro Umsatzsteuer aus. Ob die UBM das Angebot irgendwann auch angenommen habe, damit ein Vertrag zustandekam, wollte der Richter wissen. Der Angeklagte meinte dazu, die UBM habe eigentlich nur Angebote abgelehnt, wenn sie kein Interesse gehabt habe. Eine schriftliche Annahme von Meischbergers Angebot durch die UBM liegt jedenfalls nicht vor. Warum eine so lange Zeit zwischen dem Tipp und dem schriftlichen Angebot liege erklärte der Angeklagte damit, dass er bei seinen Geschäften immer "Handschlagqualität" aufweise.

Die UBM kaufte im Oktober 2003 das Hotel. Die späte Rechnungslegung Meischbergers wegen seiner Provision - die Rechnung ist mit Mai 2005 datiert - wiederum erläuterte der Angeklagte damit, dass zunächst eine Mietvertragsverlängerung mit dem Hotelbetreiber ausgehandelt worden sei, die Bedingung für die Provision gewesen sei. An diesen Verhandlungen habe Meischberger aber nicht mitgewirkt. Dann zu Jahresanfang 2005 habe Meischberger plötzlich drei Prozent Provision verlangt, die Verhandlungen mit ihm hätten dann auch einige Zeit gedauert. Schließlich habe die UBM die im Angebot genannten zwei Prozent gezahlt - zwei Prozent von 25 Mio. Euro, der Kaufsumme.

Für die UBM sei der Hotelkauf jedenfalls ein gutes Geschäft gewesen. Sie habe damit 12 Mio. Euro Gewinn gemacht, sagte der UBM-Chef. Davor und danach habe er allerdings nie mehr mit Meischberger ein Geschäft gemacht, räumte er ein.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Walter Meischberger
Politik

Meischberger-Prozess: Tipp in Kiew war gratis

Für den Tipp über einen Hotel-Verkauf in München will der Ex-FP-Politiker 600.000 Euro erhalten haben, in der Ukraine gab es seine Informationen hingegen kostenlos. Am Freitag könnte das Urteil fallen.
Meischberger und Grasser, Bild aus dem Jahr 2007
Politik

Untreue-Prozess: Keiner wusste von Meischbergers Tipp

Der angeklagte frühere FPÖ-Generalsekretär will für einen Tipp an die UBM 600.000 Euro Honorar erhalten haben. Die Aussage von Ex-Finanzminister Grasser wurde verlesen.
Walter Meischberger (l.)  und Karl-Heinz Grasser 2007 bei einer Auto-Präsentation.
Innenpolitik

Justiz: Probegalopp für den Grasser-Prozess

Das Buwog-Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und Co. ist im siebenten Jahr angekommen. Vor Gericht steht bisher nur Walter Meischberger. Doch die Verhandlung wirkt wie ein Testballon.
Walter Meischberger (56) als Angeklagter im Straflandesgericht Wien.
Innenpolitik

"Den Meischberger muss man gut bezahlen"

Untreue. Walter Meischberger sagte erstmals als Angeklagter aus. Er konnte sich aber „leider“ nicht erinnern, wer ihm zu 600.000 Euro verhalf.
Meischberger - Ex-Politiker kann sich an Tippgeber nicht erinnern
Politik

Meischberger: Keine Erinnerung an Tippgeber

Der Ex-FPÖ-Generalsekretär konnte vor Gericht nicht sagen, woher er von dem zum Verkauf stehenden Hotel wusste.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.