Im Hypo-Skandal müssen die Steuerzahler mit dem Maximalschaden rechnen.
Es kommt wie befürchtet: Den österreichischen Steuerzahlern droht im Hypo-Skandal der Maximalschaden. Und die Gläubiger, die ganz offensichtlich nicht erfüllbare Garantien akzeptiert haben, kommen ungeschoren davon.
Zumindest weitgehend. Denn bei einem Schnitt von lediglich 25 Prozent, wie er jetzt vom Land Kärnten angeboten wird, ist der Kapitalverlust nach neun Jahren Laufzeit längst durch die Zinsen überkompensiert. Die einzige Einbuße, die sie erleiden: Die effektive Verzinsung ihrer Heta-Anleihen reduziert sich von vier Komma noch was auf zwei Komma noch was Prozent. Immer noch nicht schlecht für das aktuelle Zinsumfeld.
Sie werden mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit trotzdem auf hundertprozentige Erfüllung ihrer Forderungen klagen. Denn erstens sind viele von ihnen Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären gegenüber verpflichtet, das Maximum herauszuholen. Und zweitens: Wieso sollten sie auf Geld, das ihnen vertraglich zusteht, einfach verzichten?
Also noch einmal: Die Gläubiger steigen jedenfalls ohne Kapitalverlust aus. Die Steuerzahler pecken den Maximalschaden, denn man kann jetzt schon sagen, dass die Verwertung der Hypo-Reste durch die Heta in einer gerade wieder heraufdräuenden Krise nicht den erwarteten Erlös bringen wird. Und es zeichnet sich auch schon ab, dass die Garantien, die bei den bisherigen Verkäufen (Osteuropabank, Anadi) übernommen wurden, auch schlagend werden könnten. Selbst wenn die Kärntner ihren 25-Prozent-Schnitt durchbringen, wird also die „Ersparnis“ mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durch diese Garantien wieder weitgehend kompensiert.
Herr Schelling kann dafür nicht viel. Er hat wenigstens die Initiative ergriffen und eine Schadensminderung versucht. Ein Skandal ist freilich, dass Leute, die an diesem blau-orangen Kapitalverbrechen beteiligt waren oder durch Handaufheben im Landtag zum Helfershelfer wurden, noch immer hohe politische Funktionen in dieser Republik bekleiden. Und es zeigt sich, dass die Notverstaatlichung ein schwerer Fehler war. Aber nachher ist man immer gescheiter . . .
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2016)