Kritik am Plan für das Haus der Geschichte

APA (GEORG HOCHMUTH)
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Der Rechnungshof hält die Abschätzung der Kosten auf 46,72 Millionen Euro für nicht plausibel.

Der Entwurf zur geplanten Novelle des Bundesmuseengesetzes, mit der das geplante Haus der Geschichte organisatorisch an die Österreichische Nationalbibliothek angedockt werden soll, sorgt für einige Kritik. 16 Stellungnahmen trafen bis zum Ende der Begutachtungsfrist am Sonntag beim Bundeskanzleramt ein.

Der Rechnungshof kritisierte die Kostenschätzung für das Haus der Geschichte: Laut Bundeskanzleramt müssten 46,72 Millionen Euro für das Projekt veranschlagt werden – rund 24,1 Millionen für die Errichtung und Ausstattung des Museums, 12,5 Millionen für sonstige Faktoren wie Brandschutz und Stiegenumbauten und 10,1 Millionen für den laufenden Betrieb bis zur Eröffnung (danach sollte dieser jährlich 3,6 Millionen Euro ausmachen). Der Rechnungshof moniert, dass diese Beträge nicht nachvollziehbar hergeleitet seien und dass u. a. die Kosten für die Neuaufstellung der Sammlung Alter Musikinstrumente fehlen – diese müsse schließlich aufgrund des Hauses der Geschichte neu gestaltet werden.

Mangelnde Unabhängigkeit

In der Kostenschätzung ebenfalls nicht enthalten seien die Umsatzsteuer, Bauzinsen und die Valorisierung der Kosten bis 2019, kritisiert die Rektorin der Akademie der bildenden Künste, Eva Blimlinger, in ihrer Stellungnahme und rechnet Gesamtkosten von über 86 Millionen Euro vor. Dass das Haus der Geschichte Teil der Nationalbibliothek sein soll, hält sie für „vollständig verfehlt“. Auch der Medienwissenschaftler Peter Diem plädiert für ein unabhängiges Haus. Thomas Winkelbauer, Direktor des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, befürchtet einen „übermächtigen“ Einfluss des Bundeskanzleramtes auf die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats und damit auf die Nominierung der Leitung.

Laut Entwurf soll es einen Publikumsrat mit 20 Mitgliedern geben, darunter Vertreter der Bereiche Kunst und Kultur, Pädagogik, Wirtschaft, Religion und Wissenschaften. Der Gewerkschaftsbund kritisiert, dass der Bereich Arbeit nicht berücksichtigt ist; die Bischofskonferenz will ein Nominierungsrecht. Zudem soll laut Entwurf ein wissenschaftlicher Beirat installiert werden, in dem u. a. ein Vertreter der Bundesländer sitzt – dem Land Tirol reicht das nicht. (APA/kanu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2016)

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