Den Asylwerbern bleibt ein Restbetrag ihres Vermögens. In Österreich ist eine derartige Beschlagnahme derzeit nicht möglich.
Berlin/Wien. Nicht nur in der Schweiz und bald in Dänemark, auch in Süddeutschland müssen Asylwerber Geld und Wertgegenstände bis auf einen Restbetrag abgeben. Der bayrische Innenminister, Joachim Herrmann, sagte der „Bild“-Zeitung am Donnerstag, bis auf 750 Euro könne das Vermögen der Asylsuchenden konfisziert werden. Im Nachbarbundesland Baden-Württemberg ist der Restbetrag, den sie behalten dürfen, noch geringer – 350 Euro. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt er bei 1000 Franken (914 Euro).
Als Dänemark im Dezember die Pläne bekannt machte, Vermögen von Flüchtlingen ab einem Wert von 1340 Euro zu beschlagnahmen, um Verpflegung und Unterkunft zu finanzieren, war der Aufschrei groß. Im Schweizer Gesetz ist dagegen schon lang vorgeschrieben, dass sich Asylwerber an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligen und auch einen Teil Sozialhilfegelder zurückzahlen müssen, wenn sie eine Arbeit aufnehmen. Auch die deutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg bleiben damit im Rahmen des Bundesrechts.
Die deutsche Integrationsbeauftragte, Aydan Özoguz, sagte der „Bild“-Zeitung: „Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen.“ Dazu zähle auch der Familienschmuck. Damit habe es ein Flüchtling „mitnichten besser“ als ein Bezieher von Sozialhilfe.
Anders in Österreich
Dänemark will das umstrittene schärfere Asylgesetz am Dienstag verabschieden, ungeachtet der Empörung gilt es als sicher, dass es die Zustimmung erhält. Es werden auch die Vorschriften für den Familiennachzug verschärft, die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen wird verkürzt.
In Österreich ist die Beschlagnahme von Wertgegenständen von Asylwerbern derzeit im Übrigen nicht möglich. Auf Anfrage der „Presse“ hieß es dazu im Innenministerium, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. (red., ett)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2016)