Die Sparer und ihr putziger Sicherungstopf

Spareinlagen sind sicher – aber de facto haften weiter die Steuerzahler.

Dieser Tage haben zahlreiche Bankkunden ein Schreiben ihres Instituts erhalten. Inhalt: Bekanntlich sei die staatliche Einlagensicherung abgeschafft worden, für die betreffenden Spareinlagen bis zur Obergrenze von 100.000 Euro pro Person und Institut garantiere jetzt die Einlagensicherungsgesellschaft XYZ.

Ein „Presse“-Leser hat besorgt im Firmenbuch nachgeblättert und festgestellt, dass in seinem Fall eine GmbH mit 36.000 Euro Stammkapital bürgt. Für die Spareinlagen des gesamten Sektors. Und das, so meint er, beruhige ihn jetzt nicht rasend, und er frage sich: Gibt es überhaupt noch eine Einlagensicherung?

Schwer zu sagen: Es gibt jedenfalls keinen Topf, aus dem größere Ansprüche befriedigt werden könnten. Der wird (für alle Sektoren gemeinsam) 2019 aufgestellt und soll 2024 gefüllt sein. Mit 1,5 Mrd. Euro. Auch das ist nicht wirklich viel, denn die Spareinlagen, für die dieses Töpfchen geradestehen soll, haben in der Zwischenzeit die 200-Milliarden-Euro-Marke überschritten.

Aber natürlich sind die Spareinlagen bis 100.000 gesichert. Zumindest, solange es zu keinem wirklich breiten Banken-Meltdown kommt. Erstens können sich die lächerlich kapitalisierten Sicherungsinstitute mit Garantien der dahinterstehenden Banken jederzeit das nötige Geld holen. Und zweitens ist der Einlagensicherungsfall eine ziemlich exotische Spezies.

Er ist in der Zweiten Republik erst vier Mal vorgekommen, zuletzt vor 15 Jahren. Und es waren jedesmal kleine „Schnackerlbanken“ betroffen. Alle großen Bankenzusammenbrüche sind ohne Einlagensicherungsfall ausgekommen, weil vorher der Steuerzahler (etwa per Notverstaatlichung) eingesprungen ist.

Auch künftig sind Großbanken, wie man am Missverhältnis von Sicherungstopf und Einlagenvolumen sieht, „too big to fail“. Die EU-konforme Umstellung der Einlagensicherung hat die Sicherheit der Spareinlagen also nicht verschlechtert. Sie hat allerdings auch nicht, wie das vorgeschoben wurde, die Steuerzahler ganz aus der Pflicht entlassen. Denn denen kommt bei diesem Modell de facto immer noch die Rolle des Retters in höchster Not zu.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2016)

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